Bund will 1 Milliarde auf Kosten der Kantone sparen: das sagt die Aargauer Regierung dazu

Mit einer Interpellation wollten die Fraktionen Grüne (Sprecherin Dr. Mirjam Kosch, Aarau) und SP vom Regierungsrat wissen, welche Auswirkungen der Kanton Aargau durch das Sparpaket des Bundes zu gewärtigen habe.
Nun liegt die Antwort vor: Vorbemerked hält der Regierungsrat fest, dass der Bundeshaushalt gemäss Finanzplan 2026–2028 ab 2027 strukturelle Finanzierungsdefizite im Umfang von bis zu 3 Milliarden Franken pro Jahr ausweist. So steigen unter anderem die Ausgaben für die Altersvorsorge wegen der Demografie und der Einführung der 13. AHV-Rente stark an. Ebenso sollen die Armeeausgaben deutlich erhöht werden.
Mit den strukturellen Finanzierungsdefiziten könnte die in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft geregelte Schuldenbremse ab 2027 nicht mehr eingehalten werden. Der Bundesrat hat daher ein Entlastungspaket erarbeitet – gestützt auf die Ergebnisse einer systematischen Aufgaben- und Subventionsüberprüfung, die eine vom Eidgenössischen Finanzdepartement eingesetzte Expertengruppe 2024 durchgeführt hatte. Das daraus erarbeitete Vernehmlassungspaket "Entlastung 2027" des BUndesrates setze primär auf der Ausgabenseite an, enthalte aber auch einzelne einnahmenseitige Massnahmen, so der Regierungsrat weiter.
Vorlage soll Haushalt um 2,7–3,6 Milliarden Franken entlasten
Insgesamt umfasst das Entlastungspaket 59 Massnahmen, wovon 36 Gesetzesänderungen erfordern, die sich bis am 5. Mai 2025 in Vernehmlassung befanden. Die Vorlage soll Haushaltsentlastungen von 2,7–3,6 Milliarden Franken in den Jahren 2027 und 2028 ermöglichen, zu denen alle Aufgabengebiete beitragen. Die Kantone sind von zahlreichen Massnahmen direkt betroffen, heisst es in der regierungsrätlichen Antwort weiter.
Kantone reichten gemeinsame Stellungnahme ein
Laut Bundesrat können sich Massnahmen mit einem Volumen von 1 Milliarde Franken auf die Kantone auswirken. Aus Sicht des Bundesrats sei dies unvermeidlich, da die Kantone Empfänger von 30 % der Ausgaben des Bundes sind. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat aufgrund der Bedeutung der Vorlage und der direkten Auswirkungen auf die kantonale Ebene eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung eingereicht.
Darin äussern die Kantonsregierungen zwar Verständnis für die schwierige finanzielle Lage des Bundes, sprechen sich aber gegen einseitige Lastenverschiebungen auf die Kantone aus. Zudem verweisen sie auf das gemeinsame Projekt "Entflechtung 27" von Bund und Kantonen. Dieses wurde im Sommer 2024 gestartet mit dem Ziel, die Aufgabenteilung zwischen 2 von 6 Bund und Kantonen zu überprüfen und wo sinnvoll die Kompetenzzuordnung neu zu regeln und bisherige Verbundaufgaben der einen oder anderen Staatsebene zuzuordnen.
Diese Aufgabenentflechtung soll finanziell insgesamt saldoneutral erfolgen, so dass weder der Bund noch die Kantone in ihrer Gesamtheit finanziell belastet werden. Damit soll der finanzielle Handlungsspielraum beider Staatsebenen erhöht werden, so dass sie nach erfolgter Entflechtung notwendigenfalls in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen Haushaltsentlastungen umsetzen könnten. Daher fordert die KdK, zunächst das Entflechtungspotenzial zu prüfen und in den betroffenen Politikfeldern nicht bereits vorgängig einseitige Entlastungsmassnahmen umzusetzen.
Regierungsrat unterstützt Stellungnahme der Kantone vollumfänglich
Der Regierungsrat unterstützt die Stellungnahme der KdK vollumfänglich, hat sich aber zusätzlich aus Aargauer Sicht und in Anlehnung an die Nordwestschweizer Regierungskonferenz zum Entlastungspaket geäussert (vgl. Vernehmlassung des Regierungsrats). In seiner Stellungnahme bedauert der Regierungsrat generell den mangelnden Einbezug der Kantone bei der Erarbeitung der Entlastungsmassnahmen.
In Einklang mit der KdK fordert der Regierungsrat, dass es zunächst das Projekt "Entflechtung 27" umzusetzen gelte und dass dieses nicht durch Sparmassnahmen des Bundes unterlaufen werden dürfe. Weiter lehnt der Regierungsrat Lastenverschiebungen auf die Kantone ab. Denn unilaterale Massnahmen des Bundes führen in vielen Fällen zu kurzfristigen Lastenabwälzungen auf die Kantone, weil diese faktisch über keine Spielräume verfügen und die Finanzierungslücke decken müssen.
Sparmassanahmen "hoch problematisch"
Zu denken sei hier etwa an die Sparmassnahmen in den Bereichen Hochschulen und Berufsbildung sowie beim Verkehr. Der Regierungsrat hält diese Massnahmen aber nicht nur aus einer bildungs- und verkehrspolitischen Sicht, sondern auch mit Blick auf die Chancengerechtigkeit, die klima- und umweltpolitischen Ziele sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und ihrer Regionen für hoch problematisch. Zudem unterlaufen verschiedene Sparmassnahmen gemeinsam definierte Strategien von Bund und Kantonen und stellen demokratische Entscheide von Volk und Ständen infrage, heisst es in der Antwort weiter.
Konkret lehnt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme jene Massnahmen ab, die zu einseitigen Lastenabwälzungen auf die Kantone führen, die Teil des gemeinsamen strategischen Projekts "Entflechtung 27" sind, sowie Massnahmen, die den Kanton Aargau in besonderem Mass betreffen. Nachstehende Übersicht zeigt die einzelnen Massnahmen, die aufgrund dieser Kriterien abgelehnt oder teilweise abgelehnt werden.
Soziale Wohlfahrt: Verkürzung der Abgeltungspflicht für die Globalpauschalen auf vier Jahre
Gesundheit: Dämpfung der Ausgabenentwicklung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Bildung und Forschung:
- Kürzung des Bundesbeitrags für den Schweizerischen Nationalfonds (SNF)
- Stärkung der Nutzerfinanzierung der kantonalen Hochschulen
- Kürzung des Bundesbeitrags für Innosuisse
- Kürzung der Berufsbildungsausgaben auf die Richtgrösse
Kultur und Sport: Kürzung der Finanzhilfen für die Sportförderung
Wirtschaft: Regionalpolitik, Verzicht auf weitere Fondseinlagen und auf Steuererleichterungen
Energie:
- Bundesamt für Energie: Verzicht auf Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen (unter anderem an der Fachhochschule Nordwestschweiz [FHNW])
Umwelt:
- Bundesamt für Umwelt, Verzicht auf Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen (unter anderem an der FHNW)
- Kürzung bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich
- Priorisierungen bei Subventionen für Klimapolitik
Landwirtschaft:
- Erhöhung Versteigerung Zollkontingente
- Kürzung der Landschaftsqualitätsbeiträge auf 50 %
Verkehr:
- Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds: Kürzung der Einlagen
- Erhöhung des Kostendeckungsgrads im regionalen Personenverkehr
- Bahninfrastrukturfonds: Kürzung der Einlagen
Finanzen: Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs
Wie geht es weiter?
Die Vernehmlassung zu den Massnahmen mit Gesetzesänderung endete am 5. Mai 2025. Jetzt wird der Bundesrat eine Botschaft zuhanden des Parlaments ausarbeiten. Jene Massnahmen, die ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden können, wird der Bundesrat im Rahmen des Voranschlags und des Finanzplans im ordentlichen Budgetverfahren zur Diskussion stellen.
Was trifft den Aargau besonders?
Die beiden Fraktionen wollten inbesondere wissen: "Welche Sparmassnahmen werden den Kanton Aargau besonders treffen? Wie hoch sind die finanziellen Auswirkungen auf den Kanton Aargau?"
Dazu antwortet der Regierungsrat: Gemäss Angaben des Bundesrats umfasst das Paket Massnahmen in der Grössenordnung von 1 Milliarde Franken (2027), die sich auf die Kantone auswirken können, wobei die Kantone von den Massnahmen in unterschiedlichem Ausmass betroffen sind. Der Regierungsrat hat die Massnahmen hinsichtlich Auswirkungen auf den Kanton Aargau detailliert geprüft und erachtet die in den Vorbemerkungen genannten Massnahmen als besonders kritisch. Allerdings lassen sich die finanziellen Auswirkungen auf den Kanton Aargau derzeit noch nicht zuverlässig abschätzen, schreibt er weiter.
Wenn man laut Bevölkerungsstatistik rechnet, würde der Aargau mit 81 Mio. mehr belastet
Sie seien abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen sowie von politischen Entscheiden auf Kantonsebene und von weiteren Entwicklungen in den betroffenen Aufgabenbereichen. Lege man den im erläuternden Bericht des Bundes ausgewiesenen Auswirkungen in der Grössenordnung von 1 Milliarde Franken die Schweizer Bevölkerungsstatistik zugrunde, würde dies den Kanton Aargau mit 8,1 % Anteil an der Gesamtbevölkerung (Stand: 31. Dezember 2024) mit rund 81 Millionen Franken finanziellen Mehrbelastungen betreffen.
Was heisst das für die Prämienverbilligungen?
Und das antwotet der Regierungsrat auf diese Frage: "Durch die «Dämpfung der Ausgabenentwicklung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» ist mit einem tieferen Bundesbeitrag zu den Prämienverbilligungen zu rechnen. Wie plant der Regierungsrat allfällige Kürzungen des Bundesbeitrags zu kompensieren?"
Mit der angesprochenen Massnahme wolle der Bundesrat die Entwicklung seiner Ausgaben für die Prämienverbilligung dämpfen, indem er sie neu jeweils grundsätzlich für eine Vierjahresperiode festlegt und den Beitrag jährlich an die Kostenentwicklung gemäss den Gesamtkostenzielen anpasst, heisst es in der Regierungsantwort. Letztere werde der Bundesrat infolge des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative ab 2028 jeweils für vier Jahre festlegen.
Heute orientiert sich der Bundesbeitrag für die Prämienverbilligung an der tatsächlichen Entwicklung der Bruttokosten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und wird jährlich festgelegt. Damit werden die Beiträge des Bundes für die Prämienverbilligung an das Gesamtkostenziel des Bundesrats gekoppelt. Aus Sicht des Bundesrats ist damit nicht nur für den Bund, sondern auch für die Kantone ein entlastender Effekt zu erwarten, da die Massnahme zu einer Dämpfung des tatsächlichen OKP-Kostenwachstums beitragen werde.
Regierungsrat: Kantone schauen heute schjon stark auf Kostendämpfung
Die Einschätzung des Bundes, die vorgeschlagene Neuregelung würde die Kantone dazu animieren, die Kosten im Gesundheitswesen stärker zu steuern, teilt der Regierungsrat nicht, denn die Kantone (und Gemeinden) haben ohnehin ein grosses Interesse an einer Kostendämpfung. Sie finanzieren die Gesundheitskosten nicht nur über die Prämienverbilligung mit, sondern auch über die Spital- und Pflegefinanzierung. Die Massnahme des Bundes würde dazu führen, dass die Kantone im Fall einer Verfehlung der Kostenziele eine Reduktion des Bundesbeitrags zu gewärtigen hätten, die sie ausgleichen müssten, befürchtet der Regierungsrat.
Wären die Kantone dazu nicht in der Lage, so würde sich diese Massnahme auf die Bezügerinnen und Bezüger der Prämienverbilligungen auswirken, für welche weniger Mittel zur Verfügung stünden. Im Kanton Aargau bestimmt der Grosse Rat gemäss dem Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) jährlich durch Dekret die Höhe des Kantonsbeitrags an die Prämienverbilligung. Gemäss § 4 Abs. 4 KVGG muss sich der Kantonsbeitrag an der mutmasslichen Prämienentwicklung, der mutmasslichen Bevölkerungsentwicklung und dem mutmasslichen Bundesbeitrag orientieren. Somit bleibt der Kantonsbeitrag an die Prämienentwicklung gekoppelt.
Auswirkung frühestens 2028
Der Bundesrat wird erstmals Ende 2026 Kostenziele für die Jahre 2028–2031 festlegen. Die Massnahme werde sich somit frühestens 2028 auswirken. Der Regierungsrat wird die für die Festlegung der Höhe des Kantonsbeitrags ausschlaggebenden Parameter dannzumal prüfen und dem Grossen Rat eine Änderung des Dekrets zur Prämienverbilligung (DPV) unterbreiten. Wie sich eine allfällige Kürzung des Bundesbeitrags gegenüber heutigem Recht dabei auswirken wird, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen.
Höhere Preise für den öV?
Frage 3: "Geht der Regierungsrat davon aus, dass die Erhöhung des Kostendeckungsgrads im regionalen Personenverkehr zu einer Erhöhung der Ticketpreise oder einem Abbau im öffentlichen Verkehr führen wird? Oder würde der Kanton die wegfallenden Bundesgelder kompensieren?"
Antwort des Regierungsrat:s Die genannte Massnahme sieht vor, dass die geplanten ungedeckten Kosten der Transportunternehmen im regionalen Personenverkehr, die Bund und Kantone zu je 50 % abgelten, um 5 % gesenkt werden. Dieses Ziel soll durch eine Senkung der Systemkosten und/oder durch höhere Erträge erreicht werden. Der Regierungsrat lehnt diese Massnahme ab und begründet dies damit, dass im Kanton Aargau keine Handlungsspielräume für Einsparungen in der vorgeschlagenen Höhe bestehen.
Kostendeckungsgrad im Aargau rund 60 Prozent
Zum einen sei das Tarifniveau bereits heute sehr hoch, weshalb eine weitere Erhöhung nicht angebracht wäre. Der Kanton Aargau verfolgt eine Strategie mit hoher Nutzerfinanzierung. Der Kostendeckungsgrad liegt bei knapp 60 %. Nachdem im Dezember 2023 bereits eine Tariferhöhung von rund 4,5 % erfolgt ist, würde eine Tariferhöhung um weitere 5 % einem Anstieg der Preise im öffentlichen Verkehr um annähernd 10 % zwischen 2024 und 2027 entsprechen, was deutlich mehr wäre als die effektive Inflation.
Zum anderen seien Möglichkeiten für Kostensenkungen bereits in den letzten Jahren aufgrund des grossen Spardrucks der Besteller ausgeschöpft worden. Somit bestehen aus Sicht des Regierungsrats keine Handlungsspielräume für Einsparungen in der vorgeschlagenen Höhe. Wie sich die Massnahme im Fall einer Umsetzung finanziell auswirken würde, wurde noch nicht detailliert erhoben. Entsprechend kann der Regierungsrat allfällige Kompensationsmassnahmen noch nicht quantifizieren. Einen Leistungsabbau im öffentlichen Verkehr erachtet der Regierungsrat hingegen als nicht zielführend. Damit könnten erhebliche Mehrkosten auf den Kanton zukommen.
Sparen bei Hochschulen: Regierungsrat sieht das sehr kritisch
Frage 4 "Welche – finanziellen, personellen und weiteren – Auswirkungen hätten die vorgesehenen Sparmassnahmen auf FHNW, PSI und weitere kantonale Institutionen?"
Dazu antwortet die Regierung, der Bundesrat schlage mehrere Massnahmen vor, die den Bereich Bildung und Forschung betreffen. So sollen unter anderem der Finanzierungsbeitrag der Nutzniessenden erhöht (zum Beispiel Erhöhung Studiengebühren) und die Zahl der Förderinstrumente und Förderkanäle sowie die Subventionssätze reduziert werden (zum Beispiel Kürzungen SNF, Innosuisse, Verzicht auf Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen im Umwelt- und Energiebereich).
Der Regierungsrat erachtet diese Massnahmen als sehr kritisch. Die mittels Stärkung der Nutzerfinanzierung der kantonalen Hochschulen vorgesehene Kürzung der Grundbeiträge steht im Widerspruch zum erklärten Ziel der Schaffung des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG) gebundene Grundbeiträge seitens Bund verbindlich sicherzustellen.
Höhere Studiengebühren? - Damit greift der Bundesrat in die Zuständigkeit der Kantone ein
Der Bundesrat schlägt vor, Mindereinnahmen durch eine Erhöhung der Studiengebühren abzufedern. Damit greife er indes in die Zuständigkeit der Trägerkantone ein, die für die Festlegung der Studiengebühren verantwortlich sind. Die Bemessung der Studiengebühren erfolgt in den kantonalen Hochschulen auf Grundlage einer umfassenden Abwägung von ökonomischen und bildungspolitischen Aspekten.
Dabei spielen auch Fragen der Bildungsgerechtigkeit eine zentrale Rolle, sodass eventuelle Erhöhungen stets durch bildungspolitische Begleitmassnahmen – insbesondere Stipendien – flankiert werden, schreibt der Regierungsrat weiter. Der Vorschlag des Bundesrats missachte nicht nur die Zuständigkeiten der Kantone, sondern sei auch aus bildungspolitischer Sicht äusserst kurzsichtig mit Blick auf die Ziele des Bildungsraums Schweiz.
Die vorgesehenen Einsparungen bei der Forschungsförderung durch die Kürzung der Bundesbeiträge für den SNF sowie der Verzicht auf Pilot- und Demonstrationsanlagen haben nicht nur Ertragsausfälle bei den Hochschulinstitutionen zur Konsequenz, sondern haben auch direkte Folgen für die Wissenschaft, den wissenschaftlichen Nachwuchs, die Innovationsfähigkeit sowie auf den Transfer von Innovationen aus der Forschung in den Schweizer Markt.
Der regierungsrat hält fest, die Forschungsinstitutionen seien stark auf den nationalen Wettbewerb angewiesen, und die kompetitiv eingeworbenen Gelder können nicht durch die Kantone kompensiert werden. Ein starkes Engagement des Bundes im Forschungsbereich ist daher unerlässlich, soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Forschungsstandorts erhalten werden. Das kantonseigene Hightech Zentrum Aargau berät Aargauer Unternehmen bei der Finanzierung und Umsetzung von Innovationsprojekten.
Insbesondere grössere Projekte werden von der Innosuisse, dem Bundesamt für Energie oder dem Bundesamt für Umwelt mit Förderbeiträgen unterstützt. Wenn diese Fördergelder gekürzt oder gestrichen werden, lassen sich weniger Innovationsprojekte umsetzen. Dies habe negative Konsequenzen für den Forschungsplatz Aargau und die betroffenen Aargauer Unternehmen.
Auch FHNW, PSI und andere wären betroffen
Von den Einsparungen wären auch die FHNW sowie weitere öffentliche Forschungsinstitutionen wie das Paul Scherrer Institut, aber auch zahlreiche Private betroffen. Die FHNW rechnet mit einem Ertragsausfall von rund 50 Millionen Franken während einer vierjährigen Leistungsauftragsperiode. Die finanziellen und personellen Auswirkungen der Massnahmen auf die weiteren Hochschul- und Forschungsinstitutionen im Kanton Aargau lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Sie hängen von der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Massnahmen sowie massgeblich vom Umgang der betroffenen Institutionen mit den Massnahmen ab.
Frage 5 "Wie wird der Regierungsrat diese Auswirkungen abfedern? Welche Möglichkeiten sieht er, die kantonalen Beiträge an Bildung, Forschung und Innovation entsprechend zu erhöhen?"
Wie bereits erläutert lehne der Regierungsrat die kritischen Massnahmen im Bereich Bildung und Forschung ab, antwortet er dazu Er bekenne sich zum Bildungs- und Forschungsstandort Aargau und wolle diesen weiter stärken. Ob und inwiefern Massnahmen aufgrund des Entlastungspakets 2027 angezeigt sind, werde der Regierungsrat zu gegebener Zeit prüfen, das heisst wenn sich die Auswirkungen zuverlässig abschätzen lassen und die daraus entstehenden Nachteile für die einzelnen Institutionen ersichtlich sind.
Frage 6: "Bereits heute ist der Aargau das Schlusslicht bei der Stipendienvergabe. Ist der Regierungsrat – bei einer Erhöhung der Studiengebühren – bereit, die kantonalen Stipendien zu erhöhen?"
Das Aargauer Stipendienwesen wurde 2016/17 überarbeitet, antwortet der Regierungsrat. Dabei wurden Anpassungen an das Stipendienkonkordat der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren vorgenommen. Zugleich wurde die Stipendienvergabe restriktiver ausgestaltet. In der Beratung der Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG) beschloss der Grosse Rat zudem die Einführung des sogenannten Splittingmodells bei den Ausbildungsbeiträgen auf der Tertiärstufe.
Derzeit werden die Auswirkungen der damaligen Anpassungen in Erfüllung des (22.303) Postulats Simona Brizzi, SP, Ennetbaden (Sprecherin) (…), vom 8. November 2022 betreffend Überprüfung der Auswirkungen des Splittingmodells im Stipendienwesen und der aktuellen Ausbildungsbeiträge im Stipendiendekret evaluiert. Die Ergebnisse sowie darauf basierende Schlüsse werden dem Grossen Rat gegen Ende 2025 in einem Bericht vorgelegt. Der Regierungsrat will diesem Bericht nicht vorgreifen, sondern wird sich zu gegebener Zeit zu allfälligen Massnahmen im Bereich Stipendienwesen äussern. Im Fall einer späteren Erhöhung der Studiengebühren infolge des Entlastungspakets 27 werde der Regierungsrat Massnahmen im Stipendienwesen prüfen, damit dem Aspekt der Chancengleichheit bestmöglich Rechnung getragen wird, hält er abschliessend fest.