Brille mit Minikamera im Schwimmbad: Politiker sind alarmiert

Brille mit Minikamera im Schwimmbad: Politiker sind alarmiert
Carol Demarmels, Sprecherin der Interpellation. Foto: Michael Küng

In einer neu eingereichten Interpellation zum Umgang mit unauffälligen Smart Glasses in Schulen, Badeanlagen und im öffentlichen Raum steellen Carol Demarmels, SP, Obersiggenthal (Sprecherin), Lukas Huber, GLP, Berikon, André Rehmann, SP, Klingnau, dem Regierungsrat drängende Fragen.

Begründung: Smart Glasses entwickeln sich zunehmend zu alltagstauglichen Brillen, die sich äusserlich kaum von herkömmlichen Seh- oder Sonnenbrillen unterscheiden. Gleichzeitig können sie über Kameras, Mikrofone und weitere Sensoren verfügen und Foto-, Video- und Tonaufnahmen ermöglichen. Smart Glasses sind online und bei Optikern ohne weiteres zu kaufen und werden aktiv beworben.

Mögliche Aufnahmesituation für Betroffene kaum wahrnehmbar

Die besondere Herausforderung liegt darin, heisst es in der Interpellation, "dass für anwesende Personen oft weder erkennbar ist, ob eine Brille über entsprechende Funktionen verfügt, noch ob gerade eine Aufnahme erfolgt". Anders als beim gezielten Einsatz eines Smartphones sei eine mögliche Aufnahmesituation damit für Betroffene kaum wahrnehmbar. Auch wenn die Betroffenen erkennen, dass sie aufgenommen werden, sei es schwer vorstellbar, wie diese das Recht am eigenen Bild einfordern sollen.

Besonders heikel zum Beispiel im Schwimmbad, in der Umkleide

Im Normalfall werden die Daten zudem umgehend auf ausländischen Servern der Herstellerfirmen abspeichern. Dies sei insbesondere an Orten relevant, an denen ein erhöhtes Bedürfnis nach Privatsphäre besteht, beispielsweise in Schulen, Schwimmbädern, Umkleiden und weiteren öffentlichen Einrichtungen. Gleichzeitig stelle sich die Frage, so die Interpellantin und die Interpellanten, welche Möglichkeiten Kanton, Gemeinden und Betreiberinnen und Betreiber haben, die Nutzung solcher Geräte einzuschränken.

Für blinde und sehbehinderte Menschen können diese Smartglasses eine Hilfe darstellen, deshalb sollte diese Personengruppe weiterhin die Möglichkeit haben, die Technik zu nutzen, heisst es im Vorstoss. Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Allgemeiner rechtlicher Rahmen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Risiken von Smart Glasses mit integrierten Kameras und Mikrofonen im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte? Sind dem Kanton bereits konkrete Problemfälle bekannt?

2. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kanton und Gemeinden heute, die Nutzung oder das Tragen solcher Smart Glasses einzuschränken? Wir bitten um eine Einordnung für Schulen, Badeanlagen, öffentliche Gebäude und den allgemein zugänglichen öffentlichen Raum.

3. Gibt es Möglichkeiten Ausnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen, die auf Smart Glasses als Hilfsmittel angewiesen sind, bei allfälligen Einschränkungen oder Verboten der Nutzung solcher Geräte auszugestalten?

2. Schulen

3. Werden Smart Glasses von den bestehenden beziehungsweise geplanten Regelungen zur Einschränkung privater elektronischer Geräte und Handys an Aargauer Schulen erfasst? Falls nein: Ist vorgesehen, Smart Glasses ausdrücklich zu berücksichtigen?

4. Sensibilisiert das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) Schulen, Schulleitungen, Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler bereits für die besonderen Herausforderungen von Smart Glasses und unbemerkten Aufnahmen? Sind entsprechende Informationen oder Empfehlungen vorgesehen?

5. Wie soll mit Smart Glasses umgegangen werden, die gleichzeitig als notwendige Sehhilfe oder als Assistenzsystem für Menschen mit einer Behinderung dienen?

3. Schwimmbäder und weitere öffentliche Einrichtungen

6. Welche Möglichkeiten bestehen für Betreiberinnen und Betreiber öffentlicher Schwimmbäder und Badeanlagen, Smart Glasses mit Aufnahmefunktion mittels Haus- oder Benutzungsordnung einzuschränken oder zu verbieten? Wäre insbesondere ein Verbot in Umkleide-, Dusch- und anderen besonders sensiblen Bereichen zulässig?

7. Welche Möglichkeiten hat der Kanton, Gemeinden und Betreiberinnen und Betreiber bei einem einheitlichen Umgang mit Smart Glasses zu unterstützen, beispielsweise durch Empfehlungen oder Musterbestimmungen?

8. Welche Möglichkeiten hat der Kanton im Rahmen seines Hausrechts, die Nutzung von Smart Glasses in kantonalen Gebäuden und Einrichtungen einzuschränken?

4. Öffentlicher Raum und weiterer Handlungsbedarf

9. Welche Möglichkeiten bestehen zur Einschränkung von Smart Glasses im allgemein zugänglichen öffentlichen Raum oder bei öffentlichen Veranstaltungen, und wo liegen die Grenzen der kantonalen beziehungsweise kommunalen Zuständigkeit?

  1. Sieht der Regierungsrat angesichts von Aufnahmegeräten, die für Dritte kaum als solche erkennbar sind, zusätzlichen gesetzlichen oder regulatorischen Handlungsbedarf auf kantonaler oder eidgenössischer Ebene?