Breite Allianz von SVP bis GLP für die Steuergesetzrevision - "mehr vom Kuchen für alle"
Ein breit abgestütztes überparteiliches Komitee aus SVP, FDP, Die Mitte, GLP sowie Vertreterinnen und Vertretern des Aargauischen Gewerbeverbands (AGV), des Bauernverbands Aargau (BVA), der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) und des Hauseigentümerverbands (HEV) Aargau sind heute in Aarau mit ihren Argumenten für die kantonale Steuergesetzrevision 2027 vor die Medien getreten. Die Vorlage kommt am 29. November an der Urne zur Abstimmung.
Die Vorlage entlaste insbesondere Verheiratete und Alleinerziehende mit kleineren Einkommen und stärke zugleich die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons, wurde argumentiert.
Sabina Freiermuth, Grossrätin und Präsidentin der FDP Aargau, erklärte an der Medienkonferenz: «Diese Revision verbindet die Entlastung kleinerer Einkommen mit einer besseren Position des Aargaus im Steuerwettbewerb. Wer arbeitet und Verantwortung trägt, soll davon profitieren.» Es freue sie, dass ihnen die Gegner mindestens in einem Punkt zustimmen, so Freiermuth schmunzelnd, nämlich indem sie nach den Befürwortern ebenfalls auf das Abstimmungssujet Rüeblitorte setzen. Die FDP hat in der Pro-Kampagne den Lead. Der Regierungsrat habe die Vorlage ausdrücklich als tragbar beurteilt, so Freiermuth weiter. Die Vorlage sei kein Geschenk für wenige sondern bringe mehr vom Kuchen für alle.
Rahel Gassner-Ruf, Grossrätin SVP und Mitglied der Kommission Volkswirtschaft und Abgaben, betonte, die Bevölkerung spüre die steigenden Lebenshaltungskosten, etwa bei den Krankenkassen tagtäglich: Wenn also steuerlich eine Entlastung möglich ist, sollten wir diese Chance packen: «In Zeiten ungebremst steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtig, die Steuerzahler zu entlasten. Die Vorlage ist ausgewogen, fair und finanzpolitisch verantwortungsvoll.» Die Anpassung der Immobiliensteuerwerte bringe dem Kanton Mehreinnahmen von 105, den Gemeinden von 90 Millionen Franken. Der Grosse Rat hat beschlossen, dass diese Mehreinnahmen den Steuerzahlenden zurückgegeben werden müssen. Es handle sich deshalb nicht um eine klassische Steuersenkung sondern um eine ausgewogene Rückerstattung der gestiegenen Steuerlast.
Karin Koch Wick, Grossrätin und Co-Präsidentin Die Mitte Aargau, sagte: «Gerade Verheiratete und Alleinerziehende mit kleineren Einkommen werden heute teilweise benachteiligt. Diese Ungerechtigkeit korrigieren wir mit einem faireren Tarif.» Heute könne es nämlich geschehen, dass ein einige durch die Heirat den Kleinverdienendenabzug verliere. Das sei schwer zu vermitteln. Über alle Haushaltstypen hinweg profitiere eine überwiegende Mehrheit von einer Entlastung, so Koch Wick. Die Vorlage nehme die Lebensrealität von Ehepaaren, Alleinerziehenden und Haushalten mit begrenztem Budget ernst.
Philippe Kühni, Präsident GLP Aargau, hält fest, es sei besonders wichtig, die verschiedenen Lebensmodelle nicht gegeneinander auszuspielen. «Ein zeitgemässes Steuersystem muss unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigen und Fehlanreize abbauen. Die Integration des Kleinverdienerabzugs ist ein sinnvoller Schritt.» Der Aargau stehe im Wettbewerb mit anderen Kantonen, da wolle er eine wettbewerbsfähige Steuerpolitik machen. Natürlich sei das nicht das einzige, aber ein sehr wichtiges Kriterium. So empfehlen Kühni und die GLP ein Ja zur Vorlage.
Benjamin Giezendanner, SVP-Nationalrat und Präsident des AGV, sagte, Unternehmerinnen und Unternehmer investierten, übernähmen damit Risiken, sie bräuchten deshalb keine Sonderbehandlung, aber verlässliche, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Giezendanner: «Ein starker Gewerbestandort braucht Menschen, die anpacken, Betriebe führen und Arbeitsplätze schaffen. Wettbewerbsfähige Einkommenssteuern gehören zu guten Rahmenbedingungen.» Die Menschen in der höchsten Tarifstufe, entsprechend einem Viertel der Steuerpflichtigen, bezahlen 62 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer, sie finanzierten den Staat. Man entlaste diejenigen etwas, die viel Steuersubstrat erbringen.
Christoph Hagenbuch, Präsident des BVA und SVP-Grossrat, sagt: «Auch im ländlichen Raum und für Familienbetriebe zählen faire Steuern und verlässliche Rahmenbedingungen. Die Revision stärkt den Aargau als Wohnkanton.» Auch für Hagenbuch ist klar, dass der Staat den Menschen im mindesten das zurückgibt, was er durch die Immobilienneueinschätzung mehr einnimmt. Das sei fair. Wären lediglich die Reichen entlastet worden, wäre der Bauernverband nicht dabei.
Beat Bechtold, Direktor der AIHK, unterstreicht: «Im Wettbewerb um Fachkräfte und Führungspersonen sind die Einkommenssteuern ein relevanter Standortfaktor. Die Senkung der obersten Tarifstufe verbessert die Attraktivität des Aargaus.» Ein attraktiver Wohnstandort richte sich nicht nur an die Gutverdienen, sondern an Menschen in verschiedenen Lebenssituationen. «Die Steuerpolitik allein schafft noch keine Arbeitsplätze. Sie kann jedoch die Voraussetzungen verbessern, unter denen Unternehmen investieren und Menschen im Aargau bleiben.»
Jeanine Glarner, Grossrätin FDP und Präsidentin des HEV Aargau, sagte: «Diese zweite . Etappe zur Kompensation der höheren Eigenmietwerte und Liegenschaftswerte sorgt dafür, dass die Bevölkerung nicht mehr belastet wird als vor deren Anhebung.» Für den HEV sei entscheidend, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen verlässlich bleiben und der Aargau als Wohnkanton attraktiv ist.» Sie staune, dass der Mieterinnen- und Mieterverband nicht an dieser Medienkonferenz sei, so Glarner.
Gemäss Botschaft führt die Revision zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 41 Millionen Franken beim Kanton und 37 Millionen Franken bei den Gemeinden. Der Regierungsrat beurteilt die Massnahmen als finanziell tragbar. Innerhalb der Steuerstrategie können sie unter Einbezug der Mehreinnahmen aus dem Schätzungswesen grundsätzlich ertragsneutral gegenfinanziert werden, so die Ja-Allianz. Sie empfiehlt deshalb ein Ja zur Steuergesetzrevision 2027.
«Schauen Sie, wie gut es dem Kanton Luzern heute geht»
Rahel Gassner-Ruf antwortete auf den Vorwurf der Gegner - aufgrund mehrerer Steuersenkungen und erwarteter Defizite in den Planjahren werde die Ausgleichsreserve aufgebraucht und es drohe dann ein neues Sparpaket - die Ertragsneutralität der vorliegenden Vorlage sei gegeben. Jede Steuervorlage sei separat zu betrachten, diese seien nicht miteinander zu vermischen. Mit dieser Vorlage gelinge das Ziel. Was weitere Steuerreformen bringen könnten, müsse man je separat ansehen. Jeanine Glarner doppelte nach, die Gegner machten eine statische Betrachtung. Doch mit tieferen Tarifen bestehe die Chance, dass Gutverdienende ihren Wohnsitz in den Aargau verlegen. Noch keine Steuervorlage, die sie im Grossen Rat erlebt hat, habe zu Mindereinnahmen geführt. Benjamin Giezemdanner verwies auf den Kanton Luzern, der vor zehn Jahren dieselbe Diskussion führte: «Schauen Sie nur, wie gut es diesem Kanton heute geht.»
Darüber wird am 29. November abgestimmt
Die Revision umfasst zwei Massnahmen: Der bisherige Kleinverdienerabzug wird in den ordentlichen Einkommenssteuertarif integriert. Dadurch werde eine Benachteiligung von Verheirateten mit bescheidenen Einkommen korrigiert, srgumentiere4n die Befürworter. Die Entlastung beim Tarif für Verheiratete und Alleinerziehende reicet bis über 75’000 Franken steuerbares Einkommen. Beim Tarif für Alleinstehende seien im Einzelfall geringfügige Mehr- oder Minderbelastungen möglich; insgesamt sei die Umstellung dieses Tarifs annähernd neutral, so das Komitee.
Höchste Tarifstufe der kantonalen Einkommenssteuer wird gesenkt
Zudem wird die höchste Tarifstufe der einfachen kantonalen Einkommenssteuer von 11 auf 9,75 Prozent gesenkt. Von dieser Massnahme profitieren rund 25 Prozent der Steuerpflichtigen, die heute rund 62 Prozent der kantonalen Einkommenssteuern tragen, werben die Befürworter. Bei steuerbaren Einkommen ab rund 55’000 Franken für Alleinstehende beziehungsweise 110’000 Franken für Verheiratete greife diese Entlastung; auch unterhalb dieser Richtwerte seien je nach Haushaltstyp tarifliche Entlastungen möglich. Insgesamt profitierten rund 68 Prozent der Steuerpflichtigen von einer Entlastung. Für rund 30 Prozent bleibe die Steuerbelastung praktisch unverändert. Lediglich rund 2 Prozent erführen eine geringfügige Mehrbelastung von jährlich 10 bis maximal 140 Franken.