Braucht es nach Ausschreitungen von YB-Fans in Aarau gesetzliche Anpassungen?

In einer stellen Interpellation Mario Gratwohl, SVP, Niederwil (Sprecher), Nicole Heggli-Boder, SVP, Buttwil, Michael Notter, Mitte, Niederrohrdorf, Fragen zu den Fanausschreitungen am Cup Match FC Aarau gegen BSC Young Boys vom 20. September 2025 in Aarau.

Die Vorfälle beim Cup-Match zwischen dem FC Aarau und den BSC Young Boys vom 20. September werfen einen Schatten auf den sonst positiven sportlichen Aufschwung des Vereins. Pyro-Aktio nen in den Fansektoren und die Zerstörung beim Rückmarsch der Fans zum Bahnhof sind nicht nur ein ernstes Sicherheitsrisiko, sondern auch eine gefährliche Eskalation, die nicht toleriert werden darf, hakten die Interpellanten fest.

Die Bilder von schwerverletzten Menschen und den immensen Sachschäden, die in die Hunderttausende gehen, seien ein klares Zeichen, dass hier dringend gehandelt werden muss. Der FC Aarau befinde sich sportlich in einem Höhenflug und stehe vor dem möglichen Aufstieg in die Super League – ein Aufstieg, den der Verein und seine Fans sich zweifellos verdient haben. Doch dieser Erfolg dürfe nicht durch die ausufernde Gewalt und die chaotischen Zustände in den Stadien überschattet werden.

Nach allfälligem Aufstieg könnte FC Aarau "verstärkt Ziel für gewalttätige Ausschreitungen werden"

Wenn der Verein in die Super League aufsteigt, kommen regelmässig Spiele gegen die grössten Clubs des Landes – mit all ihren mitgereisten Fans und einer damit verbundenen höheren Intensität und Rivalität. Der FC Aarau könnte dann verstärkt zu einem Ziel für gewalttätige Ausschreitungen werden. Solche Vorfälle wie die am 20. September dürften dann keine Ausnahme mehr sein, sondern die Gefahr von weiteren Eskalationen steigt mit jedem grossen Spiel. Zu diesem Thema wurden bereits mehrere Interpellationen eingereicht (14.227, 15.80, 18.105, 24.77) Die Interpellanten stellen dem Regierungsrat folgende Fragen:

1. Welche konkreten Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um diese unhaltbaren Zustände endlich in den Griff zu kriegen?

2. Braucht es für die Umsetzung der Massnahmen gesetzliche Anpassungen?