Braucht es eigenständigen Straftatbestand gegen mafiöse Organisationen? - das sagt der Bundesrat zu Postulat von Andreas Meier
Mit einem Postulat will der Aargauer Nationalrat Andreas Meier (Die Mitte) den Bundesrat beauftragent, in einem Bericht zu prüfen und darzulegen,
- ob die bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 260ter StGB (kriminelle Organisation), ausreichen, um mafiöse und mafiaähnliche Strukturen wirksam zu bekämpfen;
- inwiefern organisierte Kriminalität mit mafiösen Methoden (z. B. Einschüchterung, Abschottung, wirtschaftliche Infiltration, Geldwäsche) im geltenden Recht unzureichend erfasst wird;
- ob und in welcher Form die Einführung eines eigenständigen Straftatbestands („Mafia-Artikel“ nach Bsp. Italien)
– unter Wahrung rechtsstaatlicher Garantien –
zur Verbesserung der Strafverfolgung beitragen könnte; - welche Erfahrungen anderer Rechtsstaaten (insbesondere europäischer Staaten) in diesem Bereich vorliegen und welche Elemente für die Schweiz übertragbar wären;
- welche Auswirkungen auf die innere Sicherheit, den Finanz- und Wirtschaftsstandort sowie die föderale Zusammenarbeit von Bund und Kantonen zu erwarten wären.
Verurteilungen wegen organisierter Kriminalität sind äusserst selten
Organisierte Kriminalität, insbesondere mafiöse Strukturen, ist in der Schweiz seit Jahren nachweislich präsent, namentlich im Bereich der Geldwäsche, der wirtschaftlichen Infiltration und der Nutzung legaler Unternehmensstrukturen, begründet Meier seinen Vorstoss. Gleichzeitig seien Verurteilungen wegen organisierter Kriminalität äußerst selten.
Das geltende Strafrecht fokussiert primär auf Einzeldelikte und stellt hohe Anforderungen an den Nachweis von Gewalt oder konkreten Straftaten. Dies erschwere die strafrechtliche Erfassung von „leise“ operierenden mafiösen Netzwerken, die bewusst auf offene Gewalt verzichten, so Meier weiter. Es erscheine eine sachliche Prüfung angezeigt, ob die bestehenden Instrumente ausreichend sind oder ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Das Postulat ziele ausdrücklich nicht auf ein Sonderstrafrecht, sondern auf eine rechtsstaatlich fundierte Analyse und Entscheidungsgrundlage, so Meier abschliessend.
Das antwortet der Bundesrat
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) gutgeheissen, antwortet dieser jetzt auf Meiers Vorstoss. Im Rahmen der Umsetzung dieser Strategie sollen auf Bundesebene verschiedene rechtliche Anpassungen in ein Gesetzespaket zur Bekämpfung der OK fliessen. Allfälliges Verbesserungspotenzial bei den rechtlichen Grundlagen zur strafrechtlichen Verfolgung im Kontext krimineller Organisationen werden im Rahmen der Umsetzungsarbeiten zur Strategie OK geprüft. Dabei werden laut Bundesrat auch ausländische Modelle analysiert, ebenso mögliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen.
Bundesrat unterstützt schon ein ähnlich lautendes Postulat
Das Anliegen der vorliegenden Motion, Vorschläge zur Modernisierung der Gesetzgebung im Bereich der organisierten Kriminalität vorzulegen, sei gleichlautend wie das Anliegen des Postulats 25.4687 Juillard «Prüfung eines spezifischen Straftatbestands zur Bekämpfung mafiaähnlicher Organisationen», dessen Annahme der Bundesrat beantragt hat, heisst es in der Antwort weiter. Der Bundesrat wird die Anliegen beider Vorstösse im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung der Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der OK prüfen und beantworten. Das Ergebnis dieser Arbeiten soll über mögliche Handlungsoptionen berichten sowie konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen und weitere Massnahmen enthalten, stellt der Bundesrat in Aussicht. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der vorliegenden Motion.