Bereits 480 Gigawattstunden Solarstrom -Regierung führt Solaroffensive weiter - Netto-Prinzip kommt
Die seit 2022 und bis Ende 2025 laufende, "erfolgreiche Solaroffensive des Kantons Aargau", wie die Staatskanzlei mitteilt, soll ohne Unterbruch weitergeführt werden: Der Regierungsrat hat den entsprechenden Verpflichtungskredit von 768'000 Franken für die Jahre 2026 und 2027 verlängert. Als neue strategische Stossrichtungen wurden der optimierte Netzausbau insbesondere durch eine Kombination mit geeigneten Speichern, der Photovoltaik-Ausbau auf versiegelten Flächen, geeigneten Freiflächen und Agrarflächen sowie eine Verbesserung der steuerlichen Anreize definiert. Damit trägt der Regierungsrat dem Ausbau erneuerbarer Energien als Beitrag zum Erhalt der Versorgungssicherheit Rechnung.
PV-Installationsraten haben deutlich zugenommen
Die Installationsraten von Photovoltaik (PV) im Kanton Aargau haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. 2024 wurden geschätzt rund 480 Gigawattstunden PV-Strom im Aargau produziert, was zehn Prozent des mittleren kantonalen Jahresstromverbrauchs entspricht. Dennoch reichen die Zubauraten nicht aus, um den kantonalen Beitrag an das ambitionierte Ausbauziel des Bundes zu erreichen und für "Netto Treibhausgas-Emissionen bis 2050" notwendig ist.
Der Kanton Aargau unterstützt dieses Ziel und hat sich verpflichtet, entsprechende Massnahmen umzusetzen. Im Bereich der erneuerbaren Energien liegt das mit Abstand grösste Potential beim Ausbau der PV. Um dieses besser auszuschöpfen, müssen die Installationsraten weiter zunehmen und die PV-Anlagen mit geeigneten Speichern kombiniert werden, um den Verbrauch vor Ort zu steigern und den Netzausbau zu optimieren.
Ein wesentlicher Beitrag zum Erreichen des Netto-Null-Ziels wurde laut Mitteilung bereits durch die 2022 gestartete und noch bis Ende 2025 laufende Solaroffensive des Kantons Aargau geleistet, die vom Regierungsrat mit einem Verpflichtungskredit von 1,9 Millionen Franken bewilligt wurde. In der Umsetzung standen sechs Handlungsfelder im Fokus: Information, Vorbildfunktion, übergeordnete Massnahmen, Aus- und Weiterbildung als Reaktion auf den Fachkräftemangel, finanzielle Förderung und gesetzliche Vorschriften – wobei auf eine Breitenförderung und auf Verpflichtungen verzichtet wurde. In diesem Zeitraum wurden zahlreiche Beratungen durchgeführt und Projekte mit einem Gesamtbetrag von 251'000 Franken gefördert, welche wiederum 6,8 Millionen Franken privates Kapital mobilisierten. Mit Informa Solar in Lenzburg wurde zudem ein Beitrag an die Bekämpfung des Fachkräftemangels im PV-Installationsgewerbe geleistet.
In den letzten Jahren ist das Thema der Versorgungssicherheit neben der Dekarbonisierung ("Netto Null bis 2050") als zentrales Element der Energiepolitik stärker in den Fokus gerückt. Das sich seit Beginn der Solaroffensive veränderte geopolitische Umfeld ist eine zusätzliche Herausforderung für eine sichere Energieversorgung. Der Zubau einheimischer, erneuerbarer und sicherer Energie bleibt somit ein zentrales Anliegen und verdeutlicht den Stellenwert von Initiativen wie der Solaroffensive.
Neue strategische Stossrichtungen
Aufgrund der Erkenntnisse und der positiven Wirkung der bisherigen Massnahmen sowie der gestiegenen Bedeutung der Energie-Versorgungssicherheit hat der Regierungsrat nun beschlossen, die erfolgreiche kantonale Solaroffensive nahtlos weiterzuführen und einen entsprechenden Verpflichtungskredit von 768'000 Franken für die Jahre 2026 und 2027 gesprochen. Gleichzeitig wird die kantonale Solaroffensive in ihrer strategischen Ausrichtung justiert: Als neue Stossrichtungen einer Weiterführung der Solaroffensive wurden laut Mitteilung der optimierte Netzausbau, der PV-Ausbau auf versiegelten Flächen, geeigneten Freiflächen und Agrarflächen sowie eine Verbesserung der steuerlichen Anreize definiert:
- Optimierung des Netzausbaus: Dazu werden folgende drei Ansatzpunkte verfolgt: Die Steigerung des Eigenverbrauchs beziehungsweise des Verbrauchs von produziertem PV-Strom vor Ort, moderne Speicherlösungen und dynamische Tarife für den Bezug und die Einspeisung von PV-Strom. Hierdurch kann der notwendige Netzausbau reduziert oder zumindest zeitlich verschoben werden, wodurch Kosten bei den Verteilnetzbetreibern und letztlich auch beim Verbraucher eingespart werden können.
- PV-Ausbau auf versiegelten Flächen, Freiflächen und Agrarflächen: Hier stehen sowohl öffentliche als auch private Flächen im Fokus. Der Kanton nimmt dabei seine Vorbildfunktion wahr: So hat der Regierungsrat kürzlich kommuniziert, dass er für einen flächigen PV-Ausbau auf kantonalen Immobilien einen Verpflichtungskredit von knapp 5 Millionen Franken für die Planung beantragt. Der entsprechende Kredit für die Ausführung soll Anfang 2028 dem Grossen Rat zur Genehmigung vorgelegt werden. Der PV-Ausbau auf kantonalen Gebäuden ist auch als Massnahme in der "Roadmap Netto-Null 2040" für die kantonale Verwaltung aufgeführt, die der Regierungsrat kürzlich verabschiedet hat. Damit setzt der Kanton Aargau die Vorgaben aus dem im Juni 2023 vom Stimmvolk angenommen Klima- und Innovationsgesetz (KIG) um, wonach die öffentliche Hand bereits bis 2040 Netto-Null-Treibhausgasemissionen anstreben soll. Hinzu kommt als weitere Massnahme die standardmässige Prüfung zur Integration von PV-Anlagen bei kantonalen Tiefbauprojekten wie etwa Lärmschutzwänden.
- Verbesserung der steuerlichen Anreize: Bei PV-Anlagen sind grundsätzlich steuerliche Aspekte bei deren Erstellung (zum Beispiel der steuerliche Abzug bei der Einkommenssteuer) von solchen bei ihrem Betrieb (zum Beispiel die Wesentlichkeitsgrenze für Einkünfte aus Einspeisung) zu unterscheiden. Finanzielle Anreize können Private und Unternehmen gleichermassen ansprechen und so den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Die bestehenden Förderinstrumente, wie etwa die durch den Bund ausgerichtete Einmalvergütung für PV-Anlagen oder die kantonale Förderung (durch die Ausrichtung eines Bonus für Dach- oder Fassadendämmung, sofern gleichzeitig eine PV-Anlage installiert wird), können mit steuerlichen Abzugsmöglichkeiten sinnvoll ergänzt werden.
Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung ist laut Mitteilung der Staatskanzlei die Praxisänderung bei der Besteuerung von Einkünften aus dem Verkauf von PV-Strom. Per 1. Januar 2026 wird im Kanton Aargau das für den Erzeuger in der Regel vorteilhaftere Nettoprinzip eingeführt. Zudem werden kleine, nicht-kommerzielle Anlagen bis 10'000 Kilowattstunden Einspeisung pro Jahr gänzlich von der Besteuerung befreit. Neben einem steuerlichen Anreiz ist dies auch ein Schritt in Richtung Bürokratieabbau