Beat Flach: Bremst der Bundesrat den Aktionsplan gegen Wohnungsknappheit?
Am Runden Tisch zum Thema Wohnungsknappheit waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Zivilgesellschaft einig, dass es Massnahmen für mehr preisgünstigen und bedarfsgerechten Wohnraum braucht. Eine zentrale und breit unterstützte Massnahme des Aktionsplans gegen die Wohnungsknappheit ist deshalb eine Stärkung der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus durch den Bund. Dies schreibt Nationalrat Beat Flach (GLP/AG) in einer neu eingereichten Interpellation.
Konkret soll der Bund unter anderem einen neuen Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen (Bürgschaften) in der Wohnraumförderung vorbereiten (Massnahme C1.2 des Aktionsplans), so Flach. Am 7. Juni 2024 beschloss der Bundesrat, die im Aktionsplan enthaltenen Massnahmen in seinem Kompetenzbereich zügig umzusetzen.
Der aktuelle Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung läuft Ende 2027 aus. Ab 2028 braucht es einen neuen Rahmenkredit. Gemäss Bundesbeschluss vom 3. März 2021 soll der nächste Rahmenkredit so bemessen sein, dass das Bürgschaftsvolumen nicht schneller wächst als die Zahl der Haushalte (Planungsbeschluss nach Art. 28 Parlamentsgesetz). Mit der Umsetzung dieser Vorgabe würde das Wachstum des Bürgschaftsvolumens gebremst, befürchtet Flach. Dies stehe im Widerspruch zur beabsichtigten Stärkung der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, schreibt er in seiner Interpellation.
Er bittet jetzt den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Worauf stützte sich der Bundesrat in den letzten zwanzig Jahren (seit Einführung des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) im Jahr 2003) bei der Berechnung der Höhe der beantragten Rahmenkredite?
- Wie hoch war die Nachfrage nach Finanzierungen der Emissionszentrale für den gemeinnützigen Wohnungsbau (EGW) in den letzten fünf Jahren und konnte die EGW dieser Nachfrage nachkommen?
- Welche Auswirkungen hätte der Planungsbeschluss auf das künftige Angebot an zinsgünstigen Finanzierungen der EGW und auf die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage?
- Sieht der Bundesrat einen Konflikt zwischen seinem Willen, die in seinem Kompetenzbereich befindlichen Massnahmen des Aktionsplans – im konkreten Fall die Stärkung der Wohnbauförderung – zügig umzusetzen und dem Planungsbeschluss, das Wachstum der gesamten verbürgten Summe abzuschwächen?
- Welche Auswirkungen hätte die Umsetzung des Planungsbeschlusses bei gleichbleibender Konversionsquote auf die Förderung neuer gemeinnütziger Wohnbauprojekte?