Bauwesen: FDP will einfache und schlanke Prozess

Baugenehmigungsverfahren sind wichtige Verwaltungsakte in einem Rechtsstaat. Sie sollen jedoch möglichst effizient und schlank abgewickelt werden können. Dies schreibt die FDP Aargau in einer Mitteilung. Sie begrüsst die Optimierungsabsichten in der Revision des Baugesetzes, etwa die Einführung eines digitalen Dienstes. Auch Erleichterungen im Bewilligungsverfahren, etwa bei der Erstellung von Luft/Wasser-Wärmepumpen oder die Kompetenz für Gemeinderäte, geringfügige Anpassungen im Bereich Strassenbau abschliessend bewilligen zu dürfen, seienwichtig und richtig.

Neue Mindestanforderungen an WC-Anlagen "klar überflüssig"

Hingegen lehnt die FDP neue Vorschriften entschieden ab. So sei der vom Regierungsrat vorgeschlagene Paragraf zur Regelung der Mindestanforderungen an WC-Anlagen klar überflüssig, zumal es durch Bundesrecht ohnehin teilweise schon geregelt sei und für den Gastrobereich eine Richtlinie der Gesellschaft der Lebensmittelinspektorinnen und Lebensmittelinspektoren (GSLI) existiert. D

ie FDP spricht sich auch gegen eine Verlängerung der Geltungsdauer von Bau- und Abbaubewilligungen aus, die freisinnige Fraktion hat dies auch im Grossen Rat bei früheren Geschäften so vertreten. Wer eine Bewilligung hat, solle den Bau bzw. Abbau innert der geltenden Frist realisieren, andernfalls werde mutwilliger Bauverzögerung und Investitionsblockaden Vorschub geleistet, befürchtet die FDP.

Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Bau, wird in der Mitteuilung so zitiert: «Die FDP Aargau begrüsst die Bestrebungen, das kantonale Baugesetz zu modernisieren. Die geplanten Vereinfachungen wie etwa klar definierte Abstandsregelungen oder die Einführung von komplett digitalisierten Prozessen sind der richtige Weg. Auf der anderen Seite lehnen wir neue Vorschriften wie den völlig überflüssigen ‘WC-Paragrafen’ oder die Verlängerung der Gültigkeit von Baubewilligungen klar ab. Verfahren sollen schlanker und kürzer werden, nicht aufgeblasener und langwieriger.»