Baugesetzrevision geht an den Grossen Rat

Der Grosse Rat hatte den Regierungsrat in einer Motion beauftragt, die Fristen für die Geltungsdauer der Baubewilligung (§ 65) zu erhöhen. In einer weiteren, als Postulat entgegengenommenen Motion hatte der Grosse Rat verlangt, im Baugesetz zu verankern, dass für die Erstellung von Wärmepumpen im Strassen-Unterabstand erleichterte Ausnahmebewilligungen (mit Beseitigungsrevers) möglich seien. Mit der nun vorliegenden Gesetzesrevision werden diese Anliegen umgesetzt, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung.
Vor allem aber werde mit der Revision die Grundlage für eine digitale (elektronische) Abwicklung baugesetzlicher Verfahren geschaffen – konkret das Baugesuchsverfahren, die Vorprüfung und Genehmigung von Nutzungsplänen sowie generell die Mitwirkungs- und Auflageverfahren gemäss Baugesetz. Ausserdem soll aufgrund einer weiteren grossrätlichen Motion im Baugesetz die Klarstellung erfolgen, dass Einwendungen, die bereits gegen den Nutzungsplan hätten vorgebracht werden können, später im Baugesuchsverfahren nicht mehr zulässig sind.
Gutes Echo in der Anhörung
In der öffentlichen Anhörung, die vom 31. Januar bis am 7. Mai 2025 stattgefunden hat, ist die Revision laut Regierungsrat "grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen". Aufgrund der Rückmeldungen wurden in der nun verabschiedeten Botschaft punktuelle Anpassungen gegenüber dem Anhörungsentwurf vorgenommen. Zum Beispiel soll – aufgrund der Ablehnung einer grossen Mehrheit der Gemeinden – die Geltungsdauer für Baubewilligungen nicht automatisch um ein Jahr erhöht werden, sondern nur in begründeten Fällen. Weiter wurde die Bestimmung, wonach der Regierungsrat die Anzahl und die Mindestanforderungen an sanitären Einrichtungen regeln darf, wegen der ungenügenden Akzeptanz bei den Anhörungsteilnehmenden aus dem Entwurf gestrichen; die Gemeinden bleiben frei, eine eigene Regelung zu beschliessen.
Botschaft an Grossen Rat: GR 25.251(öffnet in einem neuen Fenster)
- Teilrevision des kantonalen Baugesetzes: Regierungsrat verabschiedet Botschaft zuhanden des Grossen Rats
Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Teilrevision des kantonalen Baugesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Der Grosse Rat hatte den Regierungsrat in einer Motion beauftragt, die Fristen für die Geltungsdauer der Baubewilligung (§ 65) zu erhöhen. In einer weiteren, als Postulat entgegengenommenen Motion hatte der Grosse Rat verlangt, im Baugesetz zu verankern, dass für die Erstellung von Wärmepumpen im Strassen-Unterabstand erleichterte Ausnahmebewilligungen (mit Beseitigungsrevers) möglich seien. Mit der nun vorliegenden Gesetzesrevision werden diese Anliegen umgesetzt. Vor allem aber wird mit der Revision die Grundlage für eine digitale (elektronische) Abwicklung baugesetzlicher Verfahren geschaffen – konkret das Baugesuchsverfahren, die Vorprüfung und Genehmigung von Nutzungsplänen sowie generell die Mitwirkungs- und Auflageverfahren gemäss Baugesetz. Ausserdem soll aufgrund einer weiteren grossrätlichen Motion im Baugesetz die Klarstellung erfolgen, dass Einwendungen, die bereits gegen den Nutzungsplan hätten vorgebracht werden können, später im Baugesuchsverfahren nicht mehr zulässig sind.
In der öffentlichen Anhörung, die vom 31. Januar bis am 7. Mai 2025 stattgefunden hat, ist die Revision grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Aufgrund der Rückmeldungen wurden in der nun verabschiedeten Botschaft punktuelle Anpassungen gegenüber dem Anhörungsentwurf vorgenommen. Zum Beispiel soll – aufgrund der Ablehnung einer grossen Mehrheit der Gemeinden – die Geltungsdauer für Baubewilligungen nicht automatisch um ein Jahr erhöht werden, sondern nur in begründeten Fällen. Weiter wurde die Bestimmung, wonach der Regierungsrat die Anzahl und die Mindestanforderungen an sanitären Einrichtungen regeln darf, wegen der ungenügenden Akzeptanz bei den Anhörungsteilnehmenden aus dem Entwurf gestrichen; die Gemeinden bleiben frei, eine eigene Regelung zu beschliessen.
Botschaft an Grossen Rat: GR 25.251(öffnet in einem neuen Fenster)
- Departement Bau, Verkehr und Umwelt