Baubewilligungsentscheid in 90 Tagen - geht das? - Grosser Rat lässt das Anliegen prüfen

Baubewilligungsentscheid in 90 Tagen - geht das? - Grosser Rat lässt das Anliegen prüfen
Geht es in 90 Tagen bis zur Baubewilligung? Foto: MKU

Und nun kommt grad ein zweiter Vorstoss von Tim Voser, FDP, Neuenhof (Sprecher), zur Sprache, eingereicht diesmal zusammen mit seinem Fraktionskollegen Adrian Schoop, Baden, Die beiden bitten den Regierungsrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie und wo das Baubewilligungsverfahren verkürzt und so weit beschleunigt werden kann, sodass ab Vorliegen aller notwenigen Unterlagen bis zum Baubewilligungsentscheid nicht mehr als 90 Tage verstreichen.

Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden, welche Bauten und Anlagen von der Baubewilligung befreit, welche Auflagen und Fristen reduziert, auf welche Zustimmung und Bewilligung von anderen Behörden verzichtet und welche Einwendungsmöglichkeiten eingeschränkt werden können. Der Bericht soll die geplanten Massnahmen sowie das weitere gesetzgeberische Vorgehen darlegen.

Ziel: Kampf dem Wohnungsmangel

Die beiden Grossräte begründen ihr Postulat so: In der Schweiz wütet der Wohnungsmangel und auch im Kanton Aargau steigt der Druck auf den Wohnungsmarkt. Das Angebot hinke der steigenden Nachfrage massiv hinterher, argumentieren die beiden.

Die Leerstandsquote im Kanton Aargau lag 2024 mit 1.3% auf dem tiefsten Stand seit 20 Jahren und hat sich innert vier Jahren halbiert. Die vom starken Bevölkerungswachstum und der verlangsamten Ausweitung des Angebots getriebene Wohnungsknappheit schlage sich auf die Mietpreise nieder, welche im letzten Jahr neue Höchststände erreich haben. Dies habe zudem zur Folge, dass sich immer weniger Aargauerinnen und Aargauer einen Umzug in eine gleichwertige Wohnung leisten können.

Heute dauert es im Schnitt 140 Tage bis zur Baugenehmigung

Im gleichen Zuge nimmt die Dauer der Baubewilligungsverfahren konstant zu. Während man im Jahr 2010 im schweizerischen Schnitt 83 Tage warten musste, sind es aktuell rund 140 Tage.

In einem interkantonalen Vergleich belegt der Kanton Aargau bei der Dauer der Bewilligungen den besorgniserregenden Platz 18. In einzelnen schockierenden Fällen dauert das Baubewilligungsverfahren im Kanton Aargau mehrere Jahre. Angesichts der Wohnungsknappheit und der stetig sinkenden Leerwohnungsziffern sind die langen Baubewilligungsverfahren kaum mehr vertretbar, sind Voser und Schoop überzeugt.

Bürokratische Hürden und kompliziere Abläufe in den Verwaltungen und die daraus resultierenden Kosten dürften Bauwillige nicht abschrecken und den Bau dringend benötigter Wohnungen verhindern. So verzögere beispielsweise die Abstimmung und das Einholen von verschiedenen Bewilligungen bei verschiedenen Behörden das Verfahren.

Immer wieder werden Einwendungsverhandlungen nicht zeitnah, sondern erst mit erheblicher Verzögerung nach Eingang der Einwendungen durchgeführt. Zudem führten teils sachlich nicht erforderliche doppelte Schriftenwechsel zu einer weiteren Verfahrensverlängerung. Bereits heute würde § 5 Abs. 1 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) die Möglichkeit bieten, den zuständigen Behörden klare Fristen vorzugeben, was zu einer Beschleunigung der Verfahren beitragen würde. Statt das Bewilligungsverfahren weiter zu verkomplizieren, sei folglich eine Verschlankung und Vereinfachung nötig, damit die Dauer bis zur Bewilligung wieder auf ein vernünftiges Mass reduziert wird.

Regierung mit einer Erklärung bereit zur Entgegennahme

Die Regierung erklärt sich zur Entgegennahme des Postulats bereit. Er tewile die Zielsetzung der Postulanten, dass Bauverfahren effizient geführt und innert nützlicher Frist abgeschlossen werden können, antwortet er und schlägt vor, "mit allen Beteiligten in einen Dialog zu treten, um die Bedürfnisse zu verstehen und Optimierungsmöglichkeiten zu finden. Als Resultat sollen weniger ein behördlicher Bericht, sondern realisierbare konkrete, idealerweise rasch umsetzbare Massnahmen im Zentrum stehen".

Der Vorstoss wird ohne Wortmeldungen stillschweigend überwiesen.