Impfkompetenz für Apotheken wird erweitert
Seit dem 1. Oktober 2020 dürfen Apothekerinnen und Apotheker im Kanton Aargau nach vorgängiger Meldung und unter Einhaltung der Vorgaben gemäss Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung (HBV) Impfungen gegen Grippe, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sowie Tetanus durchführen; seit dem 1. März 2021 ist zudem die Impfung gegen Covid-19 erlaubt. Voraussetzungen sind unter