Assessmentpflicht für Lehrpersonen ohne EDK-anerkannte Ausbildung?
Nun geht es um eine breit abgestützte Motion betreffend Assessmentpflicht für Lehrpersonen ohne EDK-anerkannte Ausbildung. Vertreten wird sie von Uriel Seibert, EVP, Schöftland (Sprecher), Martin Bossert, EDU, Rothrist, Stephan Müller, SVP, Möhlin, Dr. Titus Meier, FDP, Brugg, Alain Burger, SP, Wettingen, Markus Lang, GLP, Brugg, Jürg Baur, Mitte, Brugg.
Die Motionäre wollen den Regierungsrat beauftragen, die rechtlichen Grundlagen für eine Verpflichtung von im Aargau unterrichtenden Lehrpersonen ohne EDK-anerkannte (Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren) Ausbildung zum Assessment und/oder zur Aus- respektive Weiterbildung zu schaffen.
Sie begründen das so, wie auch Uriel Seibert im Rat ausführt, dass als direkte Folge des Lehrpersonenmangels der vergangenen Jahre aktuell viele Personen ohne EDK-anerkannte Ausbildung in der Aargauer Volksschule arbeiten. Um die Qualität der Volksschule nachhaltig zu sichern und die Reputation des Lehrberufs zu stärken, soll für solche Personen eine verbindliche Assessmentpflicht gelten, mit welcher die Berufseignung abgeklärt und Empfehlungen oder Auflagen zur Weiter- oder Ausbildung erteilt werden. Es sei zu prüfen, ob und wie die Assessmentpflicht auch im Rahmen einer umfangreicheren praxisorientierten Weiterbildung respektive einer EDK-anerkannten Ausbildung erfüllt werden könnte.
Uriel Seibert gibt nun bekannt, man wandle die Motion in ein (weniger verbindliches) Postulat um.
Die Regierung lehnt den Vorstoss ab. Mit der laufenden Teilrevision des Lohndekrets Lehrpersonen (LDLP) sollen die Minimalanforderungen an die Qualifikation von Lehrpersonen erhöht werden, sodass die in der Motion genannte Zielgruppe künftig in dieser Form nicht mehr angestellt werden kann, argumentiert die Regierung in ihrer Antwort. Gleichzeitig soll die Überprüfung der Qualifikation gestärkt und neu durch den Personaldienst Lehrpersonen vorgenommen werden, schreibt sie weiter. Diese Prüfung fokussiersollen mit der laufenden Teilrevision des LDLP die Minimalanforderungen an die Qualifikation von Lehrpersonen erhöht werden, sodass die in der Motion genannte Zielgruppe künftig in dieser Form nicht mehr angestellt werden kann. Gleichzeitig soll die Überprüfung der Qualifikation gestärkt und neu durch den Personaldienst Lehrpersonen vorgenommen werden. Diese Prüfung fokussiere auf die formelle Qualifikation und diene insbesondere als Grundlage für Anstellungs- und Lohnentscheide. Die Qualifikationsanforderungen sowie die Qualitätssicherung seien bereits heute im Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) sowie der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen geregelt auf die formelle Qualifikation und diene insbesondere als Grundlage für Anstellungs- und Lohnentscheide. Die Qualifikationsanforderungen sowie die Qualitätssicherung seien bereits heute im GAL sowie der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen geregelt.
Bildungsdirektorin Martina Bircher verweist abschliessend auf die laufende Teilrevision der LDLP (vgl. oben). Eine Motion von Simona Brizzi, die das Gegenteil fordere, sei am 29. November vom Rat stillschweigend überwiesen worden, ruft Bircher in Erinnerung.
Der Rat stimmt ab und überweist den Vorstoss als Postulat mit 81 : 53.