Asiatische Hornisse – Kanton hofft auf Unterstützung der Bevölkerung

Die invasive, gebietsfremde Asiatische Hornisse breitet sich im Kanton Aargau aus. Um genauere Kenntnisse über die Ausbreitung zu erhalten, zählt der Kanton auf die Mithilfe der Bevölkerung und der Imkerinnen und Imker. Dies teilt der Kanton mit.
Asiatische Hornissen (Vespa velutina) füttern ihre Larven mit einheimischen Insekten, insbesondere Wild- und Honigbienen, aber auch weiteren bestäubenden Insekten. Sie sind daher laut Mitteilung "eine ernsthafte Bedrohung für die Insektenvielfalt, die Imkerei, die Biodiversität und die Landwirtschaft". Zum Schutz der Artenvielfalt und um die Verbreitung der Asiatischen Hornisse zu verlangsamen, sei die Suche nach Nestern wichtig, heisst es weiter. Durch die Entfernung der Nester sollen Schäden soweit möglich geringgehalten werden.

"Primärnester" sind jetzt im Siedlungsgebiet sichtbar
Ab April dieses Jahres wurden im Kanton Aargau bereits die ersten Asiatischen Hornissen gesichtet und gemeldet. Dabei handelt es sich um diese Jahreszeit um Königinnen, die mit dem Nestbau und dem Aufbau ihres Hornissen-Volkes begonnen haben. Diese kleinen, kugelförmigen Primärnester werden an wettergeschützten Orten im Siedlungsgebiet gebaut, zum Beispiel unter Vordächern, an Garagen und Unterständen. Sie können aber auch in Hecken und Büschen entstehen. Die Primärnester werden jetzt sichtbar. Im Laufe des Sommers zügeln die Völker der Asiatischen Hornissen aus Platzmangel in der Regel in grössere Sekundärnester, die in grosser Höhe in Baumkronen gebaut werden.
Meldung von verdächtigen Insekten und Nestern
Um möglichst viele der Primärnester entfernen zu können, bittet der Kanton die Bevölkerung, verdächtige Insekten und Nester zu fotografieren und auf der nationalen Meldeplattform www.asiatischehornisse.ch(öffnet in einem neuen Fenster) zu melden.
Die Asiatischen Hornissen verteidigen ihr Nest sehr vehement. Die Entfernung der Nester gehört in die Hände von Fachpersonen. Selbstständige Bekämpfungen sollten unbedingt unterlassen werden. Gemeldete Primärnester werden im Auftrag des Kantons durch eine Fachperson entfernt.