Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt wird in Departement Egli integriert

Der Regierungsrat hat entschieden, die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt (AHG) ab 1. Januar 2027 ins Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) einzugliedern. Die bisherige Trägerschaft verzichtet darauf, den Leistungsvertrag zu verlängern. Mit der Eingliederung in die kantonale Verwaltung könne Kontinuität für die Betroffenen gewährleistet werden. Zudem werden optimale Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit Partnerbehörden geschaffen. Dies teilt die Staatskanzlei mit.

Die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt (AHG) nahm 2009 im Auftrag des Kantons und unter der Trägerschaft der Frauenzentrale Aargau ihre Arbeit auf. Ziel ist es, Personen nach einer polizeilichen Intervention wegen häuslicher Gewalt gezielt zu unterstützen.

Zu den Leistungen gehören die Beratung sowohl für gewaltbetroffene als auch für gewaltausübende Personen, die Betreuung und Nachbetreuung von Betroffenen, das Lernprogramm gegen häusliche Gewalt für gewaltausübende Personen sowie die Unterstützung weiterer Präventions- und Interventionsmassnahmen. Die Zahl der gemeldeten Personen stieg von 1'030 im Jahr 2010 auf 6'721 im Jahr 2025. Das Modell der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt als Anschluss an die polizeiliche Intervention ist schweizweit einzigartig, weil es sowohl gewaltbetroffene als auch gewaltausübende Personen einbezieht und damit die Gewaltsituation umfassend betrachtet werden kann.

Eingliederung in die kantonale Verwaltung

Der Leistungsvertrag zwischen der Frauenzentrale Aargau und dem Kanton Aargau für den Betrieb der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt läuft per Ende 2026 aus. Eine Weiterführung der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt ist für die wirksame Bekämpfung häuslicher Gewalt unabdingbar. Nachdem die Frauenzentrale Aargau vor dem Hintergrund zunehmender Anforderungen an den Datenschutz und Sicherheit, stark steigender Fallzahlen und der zunehmenden Komplexität der Fallkonstellationen eine Vertragsverlängerung ausschloss, beschloss der Regierungsrat am 24. Juni 2026, die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt per 1. Januar 2027 im Generalsekretariat des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) einzugliedern.

Die neue Verankerung schafft optimale Voraussetzungen für eine koordinierte departementsübergreifende Zusammenarbeit. Die Nähe zu Polizei, Staatsanwaltschaft sowie Arbeits und Integrationsstellen ermöglicht zudem eine Stärkung der vernetzten Vorgehensweise der relevanten Akteure bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt. Die Eingliederung verursacht keine Mehrkosten.

Das Leistungsangebot für die betroffenen Personen bleibt unverändert. Mit Claudia Wyss und ihrem Team kann das DVI weiterhin auf langjährige und tatkräftige Expertise zählen.

Der Regierungsrat dankt der Frauenzentrale Aargau für den erfolgreichen Aufbau der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt und die Zusammenarbeit in der Bekämpfung häuslicher Gewalt.

Hinweis: Umsetzung der Istanbul-Konvention und Aargauer Modell

Seit dem 1. April 2018 ist die Istanbul-Konvention in der Schweiz in Kraft. Die Schweiz anerkennt damit die Dringlichkeit des Themas und die gesellschaftliche Verantwortung zur Prävention, zum Opferschutz und zur Strafverfolgung bezüglich häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen. Die Umsetzung erfolgt grösstenteils in den Kantonen. Zu den 13 Massnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Aargau, die der Regierungsrat im Jahr 2022 beschlossen hat, gehört auch die Schaffung eines eigenen Lernprogramms für Gewaltausübende. Seit 2023 bietet die AHG im Auftrag des Kantons ein eigenes Lernprogramm an. Zuvor wurden Gewaltausübende in ein ähnliches Angebot in Basel-Landschaft geschickt. Evaluation betont besonders den Modellcharakter der AHG in zwei Bereichen: Einerseits ist sie in der Schweiz die einzige Anlaufstelle, die sowohl gewaltausübende als auch gewaltbetroffene Personen berät. Andererseits ist die enge Zusammenarbeit mit der Polizei einzigartig in der Schweiz. Meldungen von häuslicher Gewalt – von verbalen Auseinandersetzungen über körperliche Gewalt bis zu Tötungsdelikten – werden von der Polizei dokumentiert. Das Protokoll wird innerhalb von 48 Stunden nach der Intervention an die AHG und die zuständige Wohngemeinde zugestellt. Bei Gefahr für Kinder oder Erwachsenen wird gleichzeitig die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde informiert. Im Jahr 2025 kam es im Aargau zu 2'654 Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt, 583 Strafanzeigen, 415 Wegweisungen und 45 Kontakt- oder Annäherungsverboten.

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