Anhörung zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes: Altersgrenze für hauptamtliche Richter soll auf 68 Jahre klettern
Der Regierungsrat hat eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes in die Anhörung geschickt. Mit der Vorlage setzt er zwei vom Grossen Rat überwiesene Motionen um und nimmt weitere Anpassungen vor, die sich aus organisatorischen Bedürfnissen der Gerichte ergeben. Die Änderungen sollen am 1. März 2028 in Kraft treten. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) regelt die Organisation und Zusammensetzung der Gerichte des Kantons Aargau, die Stellung der Richterinnen und Richter sowie der weiteren Mitarbeitenden der Gerichte und der Justizverwaltung. Aufgrund zweier überwiesener Motionen legt der Regierungsrat dem Grossen Rat nun Gesetzesanpassungen vor.
Umsetzung von zwei Motionen
Eine Motion von Karin Koch Wick (Die Mitte, Bremgarten) et al. verlangt, dass die Ausnahmen vom Wohnsitzerfordernis erweitert werden. Bisher dürfen nur nebenamtliche Richterinnen und Richter an kantonalen Gerichten sowie nebenamtliche Fachrichterinnen und Fachrichter im Kindes- und Erwachsenenschutz ausserhalb des Kantons wohnen. Neu soll diese Möglichkeit auch für nebenamtliche Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht bestehen. Hintergrund ist die zunehmende Schwierigkeit, genügend qualifizierte Fachpersonen aus dem Immobilienbereich zu gewinnen.
Auch eine Motion von Christian Glur (SVP, Murgenthal) et al. soll umgesetzt werden. Sie fordert eine flexiblere Regelung bei nebenamtlichen Richterinnen und Richtern, die während ihrer Amtszeit die Altersgrenze von 70 Jahren erreichen. Sie sollen ihr Amt bis zum Ende der laufenden Amtsperiode weiterführen dürfen – vorausgesetzt, diese dauert noch mindestens zwei Jahre. Ziel ist es, die Zahl der notwendigen Ersatzwahlen zu reduzieren.
Weitere vorgeschlagene Anpassungen
Im Rahmen der Umsetzung der beiden Motionen sind zudem weitere Anpassungen des GOG vorgesehen. Diese ergeben sich aus den praktischen Bedürfnissen der Gerichte: Der Begriff "Justizverwaltung" soll aus dem GOG sowie in der Personal- und Lohnverordnung (PLV), der Verordnung über die Weiterbildung des Personals (Weiterbildungsverordnung) und der Arbeitszeitverordnung (AZV) gestrichen werden, da deren Aufgaben inzwischen beim Generalsekretariat der Gerichte angesiedelt sind.
Ausserdem soll die Altersgrenze für hauptamtliche Richterinnen und Richter von 65 auf 68 Jahre erhöht werden. Damit soll den Gerichten wertvolles Fachwissen länger erhalten bleiben. Ferner soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit einzelne Fälle an ein anderes Bezirksgericht übertragen werden können, um Ausstandsituationen oder Phasen besonderer Geschäftslast abzufedern. Zudem soll ein gesetzlich geregeltes Vertretungsrecht für Richterinnen und Richter innerhalb der Kammern und Kommissionen des Obergerichts eingeführt werden, um die steigende Arbeitsbelastung besser zu verteilen.
Die Anhörung zur Änderung des GOG dauert bis zum 13. Juni 2026. Die neuen Regelungen sollen am 1. März 2028 in Kraft treten
Anhörungsunterlagen zum Gerichtsorganisationsgesetz (GOG); Änderung