Andreas Meier: Was bedeutet das EU-Stromabkommen für Schweizer KKW? - so antwortet der Bundesrat

Mit einer Interpellation wollte der Aargauer Nationalrat Andreas Meier (Die Mitte) folgendes in Erfahrung bringen:
- Berücksichtigt der Bundesrat in seinem Bericht die Veränderung der Rahmenbedingungen unter einem Stromabkommen mit der EU?
- Welche Entlastungsinstrumente und anderen Formen der Risikoteilung wären mit einem Stromabkommen vereinbar?
Die Kernkraftwerke liefern heute rund 35% des in der Schweiz produzierten Stroms. Sie leisten damit einen wesentlichen und zuverlässigen Beitrag an die Versorgungssicherheit – insbesondere auch im Winterhalbjahr, wenn die Erzeugung aus erneuerbaren Energien und Wasserkraft geringer ausfällt und die Schweiz auf Stromimporte angewiesen ist, schreibt Meier in seiner Interpellation.
Axpo will in Beznau 1 und 2 350 Mio. investieren
Vor einigen Jahren wurde entschieden, dass KKW Mühleberg ausser Betrieb zu nehmen. Ausschlaggebend waren wirtschaftliche Gründe und die Befürchtung der Betreiber, dass die Investitionen in den Weiterbetrieb nicht amortisiert werden können. Dabei gehe es um namhafte Beträge. Axpo hat Ende letzten Jahres mitgeteilt, 350 Mio. Franken in den Weiterbetrieb von Beznau 1 und 2 bis 2033 bzw. 2032 investieren zu wollen. Ähnliche Entscheide stünden in den kommenden Jahren auch bei den KKW Gösgen und Leibstadt an.
Weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Langzeitbetrieb nicht wirtschaftlich ist und die Kraftwerke deshalb – entgegen der volkswirtschaftlichen Interessen der Schweiz – ausser Betrieb gestellt werden, habe der Ständerat das Postulat «Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ermöglichen» überwiesen. In Erfüllung des Postulats wird der Bundesrat in den kommenden Monaten Möglichkeiten aufzeigen, wie der Weiterbetrieb der Kernkraftwerke finanziell entlastet werden kann. Mit Abschluss des Stromabkommens mit der EU und der Übernahme der Regeln zu staatlichen Beihilfen ändern sich möglicherweise die Rahmenbedingungen, schreibt Meier weiter.
Bundesrat arbeitet an einem Bericht, in dem er auch Meiers Fragen aufnimmt
Dazu liegt jetzt die Antwort des Bundesrates vor. Er schreibt: Das am 6. März 2024 an den Bundesrat überwiesene Postulat von Thierry Burkart 23.4152 «Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ermöglichen» fordere einen Bericht zu verschiedenen Aspekten des Langzeitbetriebs von Kernkraftwerken. Dabei sollen auch regulatorische und finanzielle Rahmenbedingungen, die den Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ermöglichen, analysiert werden. Der Bundesrat werde dabei auch die Veränderung der Rahmenbedingungen unter einem Stromabkommen mit der EU berücksichtigen.
Die EU hat auf die Energiekrise von 2022 mit einer Reform des Strommarktdesigns reagiert. Die neuen Regeln erlauben es den Mitgliedstaaten, den Bau von Kernkraftwerken besser zu unterstützen. Dabei gehe es vor allem darum, die finanziellen Risiken für Projektentwickler zu verringern – etwa durch langfristige Preisverträge (sogenannte Contracts for Difference, CfD), da die Strompreisentwicklung über Jahrzehnte schwer vorhersehbar ist. Weitere mögliche Instrumente sind Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPA), durch welche sich Stromverbraucher an den Kraftwerken beteiligen, oder auch das englische Modell der regulierten Vermögensbasis (Regulated Asset Base RAB), mit welchem die Bau- und Betriebskosten auf die Endverbraucher abgewälzt werden.
Wie sind solche Förderinstrumente mit den Regeln für staatliche Beihilfen vereinbar?
Die EU-Kommission habe zur Umsetzung des sogenannten «Clean Industrial Deals» am 4. Juli 2025 eine Mitteilung veröffentlicht (C/2025/3602), wie solche Förderinstrumente mit den Regeln für staatliche Beihilfen vereinbar sind. Mit dem Stromabkommen würde die Schweiz wichtige Regeln der EU für den Strommarkt im Geltungsbereich des Stromabkommens übernehmen – allerdings mit einigen Ausnahmen und Anpassungen. Und weiter schreibt der Bundesrat: "Die erwähnten Entlastungsinstrumente und andere Formen der Risikoteilung sind unter einem Stromabkommen grundsätzlich zulässig und werden im eingangs erwähnten Postulatsbericht vertieft analysiert. Ob eine bestimmte staatliche Beihilfe im Zusammenhang mit Kernkraftwerken zulässig wäre, müsste im Einzelfall beurteilt werden."