Andreas Glarner will PK-Beiträge des Bundespersonals den KMU der Privatwirtschaft anpassen - wie antwortet "Bern"?
Nationalrat Andreas Glarner (SVP/AG) will den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, den Artikel 32g des Bundespersonalgesetzes und die einschlägigen Reglemente der Publica und weiterer Vorsorgeeinrichtungen des Bundes und sämtlicher Bundesbetriebe wie folgt zu ändern: "Die Spar- und Risikobeiträge werden nach Abzug des Koordinationsabzugs wie beim BVG der Privatwirtschaft vorgesehen entrichtet:"
25. – 34. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 7%
35. – 44. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 10%
45. - 54. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 15%
ab 55. Altersjahr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 18%
Die Beiträge sind paritätisch zu leisten, d.h. 50% Arbeitgeber und 50% Arbeitnehmer
Weitergehende Spar- und freiwillige Sparbeiträge sind nicht vorgesehen, so Glarner weiter. Solche können vom Arbeitnehmer in die 3. Säule einbezahlt werden.
Der Bund gewähre seinem Personal "geradezu exorbitant hohe BVG-Beiträge", kritisiert Glarner in seinem Vorstoss. So würden zum Beispiel beim Kaderplan für angestellte Personen ab Lohnklasse 24 ab Alter 55 total 37.10% als Altersgutschriften bezahlt - davon übernehme der Bund rund 2/3 der Beiträge. In der Privatwirtschaft werde gemäss BVG im gleichen Alter 18% als Altersgutschrift bezahlt - wohlverstanden paritätisch. Der Bund (also die Steuerzahler dieses Landes) bezahle also seinen Beamten fast das Dreifache in die Pensionskasse, als dies in der Privatwirtschaft üblich sei, kritisiert Glarner in seinem Vorstoss weiter.
Damit die Privatwirtschaft mit den Anstellungsbedingungen des Bundes mithalten känne, müssen die Beiträge an das BVG der KMU in der Privatwirtschaft angeglichen werden, fordert Glarner abschliessend. Diese Massnahme leiste auch einen wirksamen Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten beim Bund.
Das antwortet der Bundesrat
Die Motion beziehe sich auf einen einzigen Aspekt der Anstellungsbedingungen des Personals, nämlich auf die berufliche Vorsorge, schreibt der Bundesrat jetzt in seiner - abschlägigen - Antwort. Die Anstellungsbedingungen seien jedoch als Gesamtpaket zu betrachten, welches auf die jeweilige Situation und die Herausforderungen der Arbeitgeber angepasst und ausgerichtet werde. Dabei gebe es stets Einzelaspekte, die besser oder schlechter sind als jene der Konkurrenz. Zentral sei jedoch, dass das Gesamtpaket konkurrenzfähig ist.
Bund hat "in verschiedenen anderen Bereichen der Anstellungsbedingungen Anpassungen vorgenommen"
Der Bundesrat sei sich bewusst, dass er im Kaderbereich gute und konkurrenzfähige Vorsorgeleistungen bietet, hält er weiter fest. Diese schaffen "einen gewissen Ausgleich zur in diesem Funktionsspektrum gegenüber vergleichbaren Arbeitgebern tieferen Entlöhnung". Das zeige auch die Vergleichsstudie über die Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung gegenüber dem öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor (Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Bauer (23.3087) und Nantermod (23.3070); abrufbar unter https://www.efd.admin.ch/de/berichte). Unter Berücksichtigung des Handlungsspielraums, der im Bericht aufgezeigt wurde, habe der Bundesrat denn auch in verschiedenen anderen Bereichen der Anstellungsbedingungen Anpassungen vorgenommen.
Bundesrat: Privatwirtschaft ist keine homogene Gruppe
Die Motion erwecke den Eindruck, dass es sich bei der Privatwirtschaft um eine homogene Gruppe handelt, in welcher sämtliche Arbeitgeber nur die minimalen Pensionskassenbeiträge nach BVG zahlen würden. Dies sei jedoch nicht der Fall. Gemäss der Botschaft zur BVG 21 Reform (BBl 2020 9809) seien lediglich 12 Prozent der Versicherten nach dem gesetzlichen Minimum versichert. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber der Privatwirtschaft, darunter die für die Bundesverwaltung relevanten Vergleichsunternehmen, gehe bei der beruflichen Vorsorge ihrer Angestellten über die gesetzlichen Mindestvorgaben des BVG hinaus. Insbesondere leiste ein Grossteil der Arbeitgeber höhere Beiträge oder übernehme einen grösseren Anteil an der Finanzierung der Beiträge als gesetzlich vorgeschrieben.
Tiefere PK-Beiträge würden "Anstellungsbedingungen erheblich verschlechtern"
Mit einer Senkung der Pensionskassenbeiträge auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum würden die Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung, aber auch anderer Organisationen wie der FINMA oder der ETH, welche auf Spezialistinnen und Spezialisten angewiesen sind, erheblich verschlechtert. Ausserdem, heisst es in der Antwort abschliessend, "würde mit der verlangten Anpassung der beruflichen Vorsorge eine sehr starre Regelung geschaffen, welche dem Bundesrat und den anderen betroffenen Arbeitgebern jegliche Flexibilität bei der Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge nehmen würde". Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion.