Andreas Glarner verlangt "umgehende Aufhebung einer praxisfernen Verordnung"

Andreas Glarner verlangt "umgehende Aufhebung einer praxisfernen Verordnung"
Andreas Glarner. Foto: Michael Küng

Der Aargauer Nationalrat Andreas Galrner (SVP) will den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, "seine praxisferne Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen umgehend zu korrigieren". 

Worum geht es? Umgehende Aufhebung einer praxisfernen VerordnungSeit der Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) vom 1. August 2025 dürfen pflanzliche Abfälle aus Garten- und Parkunterhalt nur noch exportiert werden, wenn eine Entsorgung in der Schweiz nicht möglich ist oder wenn eine öffentlich geregelte, regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit besteht. Private Unternehmen können solche Vereinbarungen jedoch nicht abschliessen.

Dadurch entstehe ein praxisfernes Verbot, heisst es in Glarners Vorstoss: Selbst harmlose Grünabfälle wie Strauchschnitt dürfen nicht mehr über wenige Kilometer ins Ausland in gleichwertige Verwertungsanlagen exportiert werden, obwohl eine nachhaltige Nutzung – z. B. für Biomasseenergie, Gartenbau oder hochwertigen Kompost – möglich wäre. Kleinste Vermischungen (z. B. Strauchschnitt mit Gras) führten dazu, dass der Abfall nicht mehr als «grün» gelteund damit nicht exportierbar sei.

Während andere Abfallarten wie Metall oder Papier problemlos grenzüberschreitend verwertet werden können, fehle bei Bioabfällen nun ein praxistauglicher Spielraum. Die aktuelle Regelung schaffe faktisch einen geschützten Markt für gewisse bereits subventionierte Betriebe und hemme Wettbewerb, Innovation und nachhaltige Lösungen, schreibt Glarner weiter. Der Vorstoss fordert deshalb eine Überarbeitung der Verordnung, insbesondere:

  • nachhaltige, reststofffreie Grünabfälle wieder als «grün» zu klassieren oder
  • die neue Exportbeschränkung wieder aufzuheben,
    um regionale, auch grenzüberschreitende Verwertungswege weiterhin zu ermöglichen.