Andreas Glarner fragt den Bundesrat: Verzögerungstaktik beim Hisbollah-Verbot?

Andreas Glarner fragt den  Bundesrat: Verzögerungstaktik beim Hisbollah-Verbot?
Andreas Glarner (SVP/Aargau). Foto: Michael Küng

Im Hinblick auf die bundesrätliche Fragestunde im Nationalrat nächsten Montag hat der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner gleich drei Anfragen eingereicht:

Frage von Andreas Glarner zur Hisbollah, er schreibt: "National- und Ständerat haben dem Bundesrat den klaren Auftrag erteilt, die Hisbollah zu verbieten. Während das Verbot der Hamas umgesetzt wurde, wird beim Hisbollah-Verbot weiterhin auf regionale Entwicklungen verwiesen und lediglich eine Vernehmlassung «für 2026» in Aussicht gestellt.
Aus welchen konkreten rechtlichen oder politischen Gründen unterscheidet sich das Vorgehen beim Hisbollah-Verbot vom Hamas-Verbot, und bis zu welchem Zeitpunkt gedenkt der Bundesrat die Vernehmlassung zu eröffnen?"

Meldung von Entscheiden, die auf besonderen Integrationsbedarf hindeuten

Frage von Andreas Glarner zu Integrationsdebarf, er schreibt: "Art. 97 Abs. 1 AIG verpflichtet Behörden zum Datenaustausch für den Vollzug. Der Bundesrat präzisierte (...) die zu meldenden Daten. Zu Art. 97 Abs. 3 Bst. e AIG ("andere Entscheide", die auf besonderen Integrationsbedarf nach Art. 58a hindeuten) fehlt eine Präzisierung.
Heisst das, solche Entscheide dürfen von Kantonen und Gemeinden nicht an Migrationsbehörden gemeldet werden?"

Weitere Frage von Andreas Glarner zum Thema Integration, er schreibt: "Der Bundesrat regelte die Meldepflichten nach Art. 97 AIG (...) ("andere Entscheide", die auf besonderen Integrationsbedarf nach Art. 58a hindeuten) fehlen Ausführungsbestimmungen. Einige Kantone (z.B. Zürich) haben deshalb zusätzliche meldepflichtige Sachverhalte definiert. 
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Kantone damit im Sinn und Geist des Gesetzgebers handeln?"