AGV lehnt Zusatzfinanzierung der AHV durch höhere MWST ab
Der Aargauische Gewerbeverband (AGV) lehnt die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. Sein Nein richte sich nur gegen den vorgeschlagenen Finanzierungsweg, denn die 13. AHV-Rente ist eine beschlossene Sache. Dies teilt der AGV mit.
Der AGV erwähnt positiv, dass das Finanzierungsproblem nicht einfach über Lohnprozente gelöst wurde. Umgekehrt sei die vorgeschlagene Lösung mit einer unbefristeten Mehrwertsteuererhöhung aber nicht langfristig tragfähig.
Forderung: Gewerbe und Bevölkerung entlasten
Eine höhere Mehrwertsteuer verteuert Waren und Dienstleistungen und belastet die Kaufkraft. Für KMU entstehe zusätzlicher Druck: Können sie die Steuererhöhung nicht vollständig weitergeben, sinken ihre Margen, heisst es in der Mitteilung weiter. Überwälzen sie diese auf die Preise, drohen Nachteile im Wettbewerb, insbesondere im Detailhandel und in der Hotellerie werde dies die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Angeboten schwächen.
Forderung nach AHV-Gesamtreform
Der AGV lehnt eine weitere Belastung von Gewerbe und Kundschaft ab. Zusätzliche Steuereinnahmen allein sicherten die AHV nicht nachhaltig. Der AGV fordert deshalb eine Gesamtreform, die die demografische Entwicklung berücksichtigt und Einnahmen und Ausgaben langfristig ins Gleichgewicht bringe. Dazu gehörten Anreize für freiwillige längere Erwerbstätigkeit, eine stärkere Berücksichtigung zusätzlicher Beitragsjahre bei der Rente sowie eine schrittweise und sozialverträgliche Anpassung des Referenzalters an die steigende Lebenserwartung. Der AGV empfiehlt deshalb ein Nein zur AHV-Zusatzfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Er setze sich für eine nachhaltige Sicherung der AHV ein, heisst es abschliessend in der Mitteilung.