AEW: Strompreis sinkt 2026 um 7 Prozent - Einheitstarif kommt
Die AEW senkt 2026 erneut die Stromtarife in der Grundversorgung. Trotz steigender Netzkosten sinkt der Gesamtstrompreis um rund 7 % oder 92 Franken pro Jahr für die Privathaushalte. Mit der Einführung eines Einheitstarifs vereinfacht die AEW Energie AG zudem die Strompreisstruktur. Dies teilt die AEW mit.
Neu werden die Kosten für die Messung demnach separat ausgewiesen, und die AEW schafft die Grundlage für künftige dynamische Wahltarife, wie es die neuen gesetzlichen Vorgaben vorsehen. Anpassungen bei den Rückliefertarifen sorgen zudem für stabile und planbare Bedingungen für Produzenten von Solarstrom.
Wie bereits im Vorjahr sinken die Strompreise spürbar
Der Strompreis setzt sich aus den Komponenten Energielieferung, Netznutzung und Abgaben an Bund und Gemeinden zusammen. Die meisten Haushalte in der Grundversorgung (ElCom Verbrauchskategorie H4: Jahresverbrauch von 4'500 Kilowattstunden) zahlen im nächsten Jahr insgesamt 27,9 Rappen pro Kilowattstunde für den Strom.
Der Gesamtstrompreis sinkt somit gegenüber dem Jahr 2025 um rund 7 % oder um 92 Franken pro Jahr für Privathaushalte. Firmen mit einem jährlichen Verbrauch von 150'000 kWh (ElCom Verbrauchskategorie C3), die bisher auf den Marktzugang verzichtet haben, sparen über 5’000 CHF pro Jahr und profitieren damit von einer Reduktion von 12 %.
Die Kalkulation der Energiepreise der Grundversorgung berücksichtigt laut Mitteilung die regulatorischen Anpassungen, die mit dem sogenannten Mantelerlass (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) per 1. Januar 2026 eingeführt werden. So wird beispielsweise die Durchschnittspreismethode abgeschafft und eine Mindestmenge an Eigenproduktion aus erneuerbaren Energien, welche kostenorientiert der Grundversorgung angerechnet wird, eingeführt.
Dies seien dann auch die Hauptelemente für die Senkung der Energiepreise um 24 %, ergänzt durch tiefere Beschaffungskosten auf Basis der europäischen Strommarktbörse, so die AEW.
Netznutzungstarife steigen
Die Netznutzungsentgelte, die für den Betrieb und Unterhalt der Stromnetze erhoben werden, steigen hingegen um 16 %, insbesondere aufgrund rückläufigen Verbrauchs, Nachholung von Unterdeckungen im Niederspannungsbereich sowie höheren Investitionen in den Netzausbau trotz der Senkung des sogenannten WACC (Satz, mit dem das in der Netzinfrastruktur gebundene Kapital verzinst wird).
Des Weiteren senkt die nationale Netzgesellschaft Swissgrid, die das Höchstspannungsnetz betreibt, ihre Tarife. Die gesetzlichen Abgaben sinken insgesamt marginal um 0,05 Rp./kWh und dies trotz der ab 2026 neuen Abgabe «solidarisierte Kosten zur Finanzierung von Netzverstärkungen sowie Überbrückungshilfe für die einheimische Stahl- und Aluminiumindustrie» (Tarif für solidarisierte Kosten Übertragungsnetz) in der Höhe von 0,05 Rp./kWh. 27.
Messkosten werden separat ausgewiesen
Neu müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Kosten für das Messen der Stromflüsse aus dem Netznutzungstarif herausgerechnet und separat ausgewiesen werden. Damit werden die Messkosten der Kundschaft verursachergerecht weiterverrechnet. Die Abgaben steigen laut AEW nur marginal, vor allem wegen leicht höherer Konzessionsabgaben an Gemeinden. Der gesetzliche Netzzuschlag bleibt unverändert bei 2,3 Rp./kWh.
"Einheitstarif schafft Grundlage für Flexibilität"
Die AEW Energie AG passt per 1. Januar 2026 ihre Tarifstruktur an und führt einen einheitlichen Stromtarif ein. Die bisherigen Hoch- und Niedertarife (HT/NT) entfallen sowohl in der Netznutzung als auch in der Energielieferung. Damit folgt die AEW den aktuellen Marktbedingungen und schafft die Grundlage für künftige dynamische Wahltarife. Die bisherige Kostengrundlage in den Hochtarifzeiten spiegeln laut der AEW die Wertigkeit der Energie nicht mehr adäquat wider – insbesondere tagsüber bei hoher Photovoltaikproduktion bzw. der Überschussenergie insbesondere im Sommerhalbjahr. Die Umstellung verhindere eine finanzielle Benachteiligung bei Strombezug während Sonnenstunden und schaffe mehr Flexibilität im Verbrauchsverhalten, heisst es dazu weiter.
Anpassung bei Rückliefertarif betrifft 2400 PV-Anlagenbesitzer
Ab 2026 wird die im Jahr 2021 eingeführte Herkunftsnachweis-Vergütung (HKN) von 3 Rp./kWh für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kVA aufgehoben. Stattdessen führt die AEW einen Einheitstarif für eingespeiste Energie inklusive HKN von 8,2 Rp./kWh ein. Die Besitzer von kleineren PV-Anlagen profitieren laut Mitteilung dadurch "von fixen Preisen und haben eine Planungssicherheit, ungeachtet der Entwicklung der Strompreise".
Rund 2'400 Photovoltaik-Anlagenbesitzer im Versorgungsgebiet der AEW sind von dieser Neuerung betroffen. Die AEW bekräftigt damit ihr Engagement für die Förderung der Solarenergie im Kanton Aargau.
"Neues Zusatzprodukt: attraktive Entschädigung für Solarstrom-Produzenten"
Basierend auf der neuen gesetzlichen Grundlage, die die Energieunternehmen berechtigt, eine Leistungsbegrenzung der Photovoltaik-Anlagen auf 70 % der installierten Leistung einzuführen, ohne diese zu entschädigen, wird der Kundschaft von der AEW die freiwillige Option einer 50 %-igen Leistungsbegrenzung angeboten.
Wer bereit ist, die Einspeisung ins Verteilnetz aus seiner Anlage auf 50 % Leistung zu beschränken, erhält dafür eine fixe Zusatzentschädigung von bis zu 2 Rappen pro Kilowattstunde bei einer Verpflichtung für 5 Jahre, heisst es dazu. Diese Massnahme trage wesentlich dazu bei, einerseits den nötigen Netzausbau effizient zu tätigen, andererseits die Produzenten für ihre Flexibilität angemessen zu entschädigen.
Durch die Leistungsbeschränkung von 50 % wird je nach Aufständerung der Photovoltaik-Anlage zwischen 10 % und 15 % weniger Strom ins Verteilnetz zurückgeliefert. Die Produzenten können ihre PV-Anlage laut AEW "weiterhin optimal auf den Eigenverbrauch ausrichten und gleichzeitig von der Zusatzvergütung profitieren". Nicht zuletzt dank dem grossen Zubau an Solarstrom-Anlagen könne die AEW in ihrer Naturstromproduktelinie «AEW Classic Naturstrom» den Anteil der Sonnenenergie auf 30 % (aktuell 15 %) verdoppeln.