Abstimmungssonntag: erste aargauische Resultate am 9. Juni ab 12 Uhr

Abstimmungssonntag: erste aargauische Resultate am 9. Juni ab 12 Uhr
Abstimmungs-Nein-Palakat zum Stromgesetz an einem Laternenpfahl. Foto: MKU

Am Sonntag, 9. Juni 2024, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über vier eidgenössische Vorlagen und eine kantonale Vorlage. Erste Resultate sind laut Mitteilung der Staatskanzlei am 9. Juni nach 12 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.

Hier finden Sie die Informationen

Erste Resultate der Abstimmung werden am 9. Juni 2024 ab circa 12 Uhr auf www.ag.ch/wabag > Abstimmungsresultate aufgeschaltet. Zwischen- und Schlussergebnisse kommuniziert die Staatskanzlei auch über die Social-Media-Kanäle X und Facebook sowie über den Liveticker auf www.ag.ch. Informationen zu den Vorlagen sowie laufend aktualisierte Ergebnisse am Abstimmungssonntag sind zudem über die von Bund und Kantonen betriebene App "VoteInfo" erhältlich.

Was Regierungsrat zu den Vorlagen empfiehlt

  • Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP will via Verfassungänderung erreichen, dass künftig die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen. Bund und Kantone unterstützen heute Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen mittels Prämienverbilligungen. Im Kanton Aargau legt der Grosse Rat jährlich die für die Prämienverbilligung eingesetzten Mittel im Kontext der anderen Sozialleistungen des Kantons unter Wahrung seiner sozialen Verantwortung fest. Bei Annahme der Initiative gehe diese Kantonsautonomie verloren, argumentiert der Regierungsrat. Das Bundesparlament hat einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der in Kraft trete, wenn die Initiative abgelehnt wird. Deshalb "empfiehlt der Regierungsrat die Initiative zur Ablehnung".
  • Die Kostenbremse-Initiative der Mitte sieht eine Änderung der Bundesverfassung vor, die eine Kostenbremse in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zur Folge hat. Statt auf Verfassungsstufe kann die Steuerung der Kosten auch durch Anpassungen auf Gesetzesstufe erfolgen. Das bestehende Krankenversicherungsgesetz enthält bereits einige kostensteuernde Elemente. Wenn die Kostenbremse – wie vorgesehen – an das Wirtschafts- und Lohnwachstum gekoppelt würde, würde damit die Entwicklung der Kosten in der OKP einem rigiden Mechanismus unterworfen. Kostenfaktoren wie Demografie und technisch-medizinischer Fortschritt würden nicht berücksichtigt, argumentiert hier der Regierungsrat. Zudem fokussiere die Initiative einseitig auf Bund und Kantone. Alle Akteure im Gesundheitswesen stünden aber in der Pflicht, kostensenkende Massnahmen zu ergreifen. Der Regierungsrat empfiehlt, auch diese Initiative abzulehnen.
  • Die Initiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit" würde den Handlungsspielraum für Massnahmen zur Bekämpfung von zukünftigen Epidemien oder Pandemien sowie die situationsbedingte Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen stark einschränken, schreibt der Regierungsrat dazu. Zudem sei das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit bereits heute in der Bundesverfassung festgeschrieben. Heute ist die Einwilligung der betroffenen Person für eine Impfung auch bei Anwendung des Impfobligatoriums erforderlich. Eine Strafe bei Verweigerung sei nicht vorgesehen; andere Massnahmen, wie die Beschränkung der Bewegungsfreiheit, seien aber möglich. Aus diesen Gründen empfiehlt der Regierungsrat die Volksinitiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit" zur Ablehnung.
  • Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes) will der Bundesrat den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch für den Winter. Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050. Die Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest. Der Bundesrat schaffe mit dem Bundesgesetz einen gesetzlichen Rahmen, der Planungssicherheit gibt und Investitionsanreize zum Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion und zu deren Integration in den Markt schafft, so der Regierungsrat. Der Kanton Aargau sei als Energiekanton in besonderem Masse von der Vorlage betroffen. Der Regierungsrat empfiehlt sie zur Annahme.
  • Mit dem neuen Klimaparagrafen kann der Kanton Aargau seine Verantwortung im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung gezielt erfüllen, schreibt der Regierungsrat zur kantonalen Vorlage. Der Paragraf sei "wichtig für Kanton, Gemeinden und Politik". Er schaffe den verfassungsrechtlichen Rahmen für einen generationenübergreifenden Umgang mit den bereits heute spürbaren Folgen des Klimawandels. So könne der Kanton die Ursachen des Klimawandels gezielt angehen, verbindliche Ziele setzen und den Weg Richtung Netto-Null beschreiten. Der Regierungsrat befürwortet die Verfassungsänderung und empfiehlt die Annahme des Klimaparagrafen. Ebenso befürwortet der Regierungsrat die Einführung des Kurztitels "KV" für die Kantonsverfassung im Rahmen der aktuellen Verfassungsrevision.