Abstimmungen vom 28. September: warum der Regierungsrat zwei Ja empfiehlt

Der Bundesrat hat beschlossen, am 28. September 2025 die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
- Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
- Vorlage 2: Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)
Auf kantonaler Ebene gelangen keine Vorlagen zur Abstimmung.
Erste Resultate der Abstimmung werden am 28. September 2025 ab circa 12 Uhr auf www.ag.ch/abstimmungsresultate aufgeschaltet. Zwischen- und Schlussergebnisse kommuniziert die Staatskanzlei auch über die Social-Media-Kanäle X(öffnet in einem neuen Fenster) und Facebook(öffnet in einem neuen Fenster) sowie über den Liveticker auf www.ag.ch. Informationen zu den Vorlagen sowie laufend aktualisierte Ergebnisse am Abstimmungssonntag sind zudem über die von Bund und Kantonen betriebene App "VoteInfo" erhältlich. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften zur Annahme empfohlen
Der Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften sieht die Möglichkeit vor, dass die Kantone eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften erheben können. Diese Verfassungsänderung ist an die Abschaffung des Eigenmietwerts gekoppelt, welche nur zum Zug kommt, wenn Volk und Stände der neuen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zustimmen. Die Vorlage stellt einen kompletten Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung dar. Dieser belastet den Kanton mit Mindereinnahmen von 55 Millionen Franken (inklusive Anteil Direkte Bundessteuer) und die Gemeinden mit Mindereinnahmen von 45 Millionen Franken. Sollte der Kanton die Umweltschutzmassnahmen weiterhin zum Abzug zulassen (bis maximal zum Jahr 2050 möglich), würden die Mindereinnahmen insgesamt 140 Millionen Franken betragen.
Regierungsrat empfiehlt Bundesgesetz zur Einführung der E-ID ebenfalls zur Annahme
Das Bundesgesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises in der Schweiz (E-ID) soll eine verlässliche elektronische Identifizierung ermöglichen und so die Grundlage für durchgehend digitale Prozesse in Verwaltung und Wirtschaft erlauben. Im neuen E-ID-Gesetz ist der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich und datenschutzrechtliche Aspekte sind umfassend berücksichtigt. Von der Einführung der E-ID könnte der Kanton Aargau als viertgrösster Kanton der Schweiz besonders profitieren, da medienbruchfreie, elektronische Abwicklungen zu verbesserten Prozessen und zu bedeutenden Effizienzgewinnen führen. Ohne E-ID werden Kantone und Gemeinden in der Bereitstellung und Weiterentwicklung ihrer Onlineangebote behindert. Zudem wären sie dazu gezwungen, je eigene E-ID-Lösungen zu entwickeln, was administrative Hürden und Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft zur Folge hätte.
Ersatzwahlen in den Bezirken Lenzburg und Zofingen
Am Abstimmungs- und Wahltermin vom 28. September 2025 finden auf Bezirks- und Kreisebene drei Urnenwahlen statt.
Bei der Wahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht Lenzburg für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 wurde im ersten Wahlgang vom 18. Mai 2025 von niemandem das absolute Mehr erreicht. Deshalb findet ein 2. Wahlgang statt. Es stellen sich folgende Kandidierende zur Wahl:
- Müller Laura, Suhr (parteilos)
- Nicastro Antonella, Rupperswil (parteilos)
Für die Ersatzwahl einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters im Kreis XV des Bezirks Zofingen (Gemeinden Aarburg, Murgenthal, Oftringen, Rothrist) für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 sind drei Kandidaturen eingereicht worden:
- Bolliger David, Brittnau (SVP)
- Hinden Ursula, Aarburg (parteilos)
- Nater Alfred Carl, Aarburg (FDP)
Ausserdem entscheidet die Bevölkerung, wer die Wahl einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters im Kreis XVI des Bezirks Zofingen (Gemeinden Bottenwil, Brittnau, Kirchleerau, Kölliken, Moosleerau, Reitnau, Safenwil, Staffelbach, Strengelbach, Uerkheim, Vordemwald, Wiliberg, Zofingen) für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 für sich entscheidet. Es stehen zwei Kandidaten zur Wahl:
- Baumann Reto, Kölliken (SVP)
- Clavadetscher David, Zofingen (FDP)
Die Resultate dieser Bezirks- und Kreiswahlen werden am Sonntagnachmittag, 28. September 2025, auf www.ag.ch/wahlresultate aufgeschaltet.