Abstimmungen 8. März: das sagt die Kantonsregierung zur 200-Franken-Initiative und zur Individualbesteuerung
Am Sonntag, 8. März 2026, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über vier eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen. Erste Resultate sind laut Staatskanzlei am 8. März nach 12 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.
Der Bundesrat hat beschlossen, am 8. März 2026 die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
- Vorlage 1: Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung
- Vorlage 2: Volksinitiative "200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)"
- Vorlage 3: Volksinitiative "Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)"
- Vorlage 4: Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
Erste Resultate der Abstimmung werden am 8. März 2026 ab circa 12 Uhr auf www.ag.ch/abstimmungsresultate aufgeschaltet. Zwischen- und Schlussergebnisse kommuniziert die Staatskanzlei auch über die Social-Media-Kanäle X und Facebook sowie über den Liveticker auf www.ag.ch. Informationen zu den Vorlagen sowie laufend aktualisierte Ergebnisse am Abstimmungssonntag sind zudem über die von Bund und Kantonen betriebene App "VoteInfo" erhältlich.
SRG-Initiative vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen
Die Volksinitiative "200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)" will die Abgabe für Radio und Fernsehen für die Haushalte von heute jährlich 335 auf 200 Franken reduzieren und die Unternehmen gänzlich von der Abgabepflicht befreien. Die im Kantonsgebiet tätigen SRG-Medien erbringen einen wichtigen Service public und leisten damit – zusammen mit den privaten Medienunternehmen – einen entscheidenden Beitrag zum Funktionieren der direkten Demokratie beziehungsweise der demokratischen Prozesse. Es sei davon auszugehen, argumentiert die Regierung, "dass die aus der Initiative resultierende Halbierung der finanziellen Mittel auch zulasten einer qualitativ überzeugenden und quantitativ vielfältigen Lokal-, Regional- und Kantonalberichterstattung ginge". Der Aargauer Regierungsrat empfiehlt daher die Ablehnung der Vorlage.
Regierungsrat empfiehlt die Ablehnung der Vorlage zur Individualbesteuerung
Mit der Individualbesteuerung will der Bund die steuerliche Benachteiligung von verheirateten Paaren im Vergleich zu unverheirateten Paaren, die sogenannte "Heiratsstrafe", beseitigen. Der Regierungsrat des Kantons Aargau teilt dieses Ziel zwar grundsätzlich, erachtet das gewählte Verfahren jedoch als falsch. Der Systemwechsel würde zu neuen Ungleichheiten führen, findet er. Besonders Einverdienerehepaare und Familien mit tiefem Zweiteinkommen würden seines Erachtens "durch die Individualbesteuerung stärker belastet als heute. Gleichzeitig entsteht ein hoher administrativer Mehraufwand für die Steuerpflichtigen". Würde die Individualbesteuerung eingeführt, entgingen dem Kanton Aargau durch seinen Anteil an der direkten Bundessteuer rund 7 Millionen Franken pro Jahr. Darüber hinaus müsste das gesamte Steuersystem grundlegend umgestellt werden, was für den Kanton Aargau und seine Gemeinden, je nach Ausgestaltung, massive Mindereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich zur Folge haben könne. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb die Ablehnung der Vorlage.