Abstimmungen 8. März: darum sagt Regierung zu kantonalen Initiativen einmal Ja und einmal Nein

Abstimmungen 8. März: darum sagt Regierung zu kantonalen Initiativen einmal Ja und einmal Nein
Dieser fix installierte Rotlichtblitzer an der Badener Gstühl-Kreuzung vor dem BT-Hochhaus war der Anlass für die "Blitzer"-Initiative. Foto: MKU

Am Sonntag, 8. März 2026, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über vier eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen. Erste Resultate sind laut Staatskanzlei am 8, ärz nach 12 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.

Folgende kantonale Vorlagen gelangen zur Abstimmung:

  • Vorlage 1: Aargauische Volksinitiative "Arbeit muss sich lohnen!" vom 24. April 2024
  • Vorlage 2: Aargauische Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" vom 18. September 2024

Erste Resultate der Abstimmung werden am 8. März 2026 ab circa 12 Uhr auf www.ag.ch/abstimmungsresultate aufgeschaltet. Zwischen- und Schlussergebnisse kommuniziert die Staatskanzlei auch über die Social-Media-Kanäle X und Facebook sowie über den Liveticker auf www.ag.ch. Informationen zu den Vorlagen sowie laufend aktualisierte Ergebnisse am Abstimmungssonntag sind zudem über die von Bund und Kantonen betriebene App "VoteInfo" erhältlich.

Ablehnung der Initiative "Arbeit muss sich lohnen!"

Der Regierungsrat lehnt die Initiative "Arbeit muss sich lohnen!" ab, weil sie keinen Mehrwert bringe, dafür jedoch Mehraufwand bei den Gemeinden verursache. Diese verfügen bereits heute über wirksame Instrumente, argumentiert er in seiner Empfehlung, um unkooperatives Verhalten von Sozialhilfebeziehenden zu sanktionieren. Die bereits bestehenden Kürzungsmöglichkeiten seien einschneidend: Sie können bis zu 30 Prozent des Grundbedarfs betragen. Bei andauernder Weigerung kann die Sozialhilfe sogar ganz eingestellt werden. Diese Möglichkeiten erwiesen sich bereits heute als wirksame Mittel, so die Regierung weiter. Im Kanton Aargau sinkt die Sozialhilfequote seit 2017 kontinuierlich und lag im Jahr 2023 bei 1,7 Prozent (CH: 2,8 Prozent). Die Anzahl Dossier mit einem längeren Sozialhilfebezug (über zwei Jahre) ist seit 2018 um 16,6 Prozent gesunken. Die Initiative greife deshalb unnötigerweise in ein funktionierendes System ein.

Initiative "Blitzerabzocke stoppen!" vom Regierungsrat zur Annahme empfohlen

Die Aargauische Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" verlangt, dass stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen künftig nur noch mit Bewilligung des Regierungsrats betrieben werden dürfen. Eine Bewilligung soll nur erteilt werden, wenn am Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht, andere Massnahmen erfolglos geblieben oder nicht möglich sind und sich dieses Defizit mit einer stationären Anlage wirksam reduzieren lässt. Zudem soll der Einsatz semistationärer Anlagen am gleichen Ort auf 72 Stunden beschränkt werden. Der Regierungsrat unterstützt die vorliegende Volksinitiative. Die von den Initiantinnen und Initianten vorgeschlagenen Regelungen entsprechen grundsätzlich den im Rahmen der letzten Änderung des Polizeigesetzes im Jahr 2023 aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses beantragten Bestimmungen – die damals vom Grossen Rat abgelehnt wurden. Der Regierungsrat erachtet diese Bestimmungen nach wie vor als sachgerecht.