Abschaffung Eigenmietwert: Ja-Parole des Aargauischen Gewerbeverbands

Der Vorstand des Aargauer Gewerbeverbands (AGV) hat sich an seiner Sitzung intensiv mit der Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts befasst und nach Abwägung verschiedener Interessen die Ja-Parole beschlossen. In der Diskussion wurden die Anliegen der Vertreter der Innenausbaubranche dahingehend vorgebracht, dass die Vorlage Investitionen in Immobilien hemmen könnte. Dies teilt der AGV mit.

Die Mehrheit der Mitglieder gewichtete laut Mitteilung jedoch stärker, dass die unfaire Einkommensanrechnung durch den Eigenmietwert endlich abgeschafft wird. Der Eigenmietwert führt dazu, dass Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ein fiktives Einkommen versteuern müssen – Geld, das real nie auf ihrem Konto eingeht. Zudem schaffe er steuerliche Anreize, Schulden nicht abzubauen.

Rentner besonders stark vom Eigenmietwert betroffen

Besonders stark betroffen sind Rentnerinnen und Rentner, die ein Eigenheim besitzen, aber nur ein geringes Renteneinkommen haben. Sie haben meist nur noch eine tiefe Hypothekarbelastung und haben wegen der zusätzlichen Steuerbelastung auch weniger Geld zur freien Verfügung, z. B. für Unterhalt und Renovationen. Die Mehrheit der Vorstandsmitglieder ist laut Mitteilung "überzeugt, dass Eigentümer auch weiterhin daran interessiert sind, ihre Liegenschaften gut zu unterhalten. Für den AGV überwiegt daher das Argument, dass der Mittelstand endlich von einer ungerechten Zusatzsteuer entlastet wird".

Der AGV empfiehlt deshalb, die Vorlage zur Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften am 28. September 2025 anzunehmen.