Aargauischer Gewerbeverband fasst Ja-Parole zur Aargauer Volksinitiative «Arbeit muss sich lohnen!»

Aargauischer Gewerbeverband fasst Ja-Parole zur Aargauer Volksinitiative «Arbeit muss sich lohnen!»

Der Vorstand des Aargauischen Gewerbeverbands (AGV) teilt die Argumentation der Initianten sowie der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) des Grossen Rats und beschliesst für die Abstimmung vom 8. März 2026 die Ja-Parole zur Aargauischen Volksinitiative «Arbeit muss sich lohnen!». Dies teilt der Verband mit. Aus Sicht des AGV sei es zentral, dass sich Erwerbsarbeit lohnen muss. Nur so entstünden wirksame Anreize für Stellensuchende, offene Stellen anzunehmen und in den Arbeitsmarkt zurückzukehren, heisst es in der Mitteilung weiter.

Die vorgesehene Minderung des Grundbedarfs um mindestens fünf Prozent nach zwei Jahren ununterbrochenem Sozialhilfebezug erachtet der AGV als verhältnismässigen Ansatz: Ausgenommen seien insbesondere Kinder und Familien mit Kleinkindern, ältere Personen mit langjähriger Erwerbstätigkeit, arbeitsunfähige Menschen sowie Personen in Ausbildung oder Integrationsangeboten. Für die übrigen Sozialhilfebeziehenden seien zwei Jahre ausreichend, um wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten. Zudem sei für diese Personen die vorgesehene Kürzung auch nicht übermässig.

"Stärkt die Eigenverantwortung"

Die Initiative stärke die Eigenverantwortung und fördere die Motivation auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Ein allfälliger administrativer Mehraufwand bei den Sozialämtern ist aus Sicht des AGV nachrangig, "da es in erster Linie darum geht, Menschen wieder in Arbeit zu bringen und langfristige Abhängigkeiten vom Sozialstaat zu vermeiden. Damit können insgesamt mehr Kosten gespart werden", heisst es weiter. Der Vorstand des AGV empfiehlt daher die Annahme der Volksinitiative «Arbeit muss sich lohnen!».