8. März: Regierungsrat empfiehlt 200-Franken-Initiative,Individualbesteuerung und Initiative "Arbeit muss sich lohnen" zur Ablehnung

Am 8. März 2026 gelangen vier eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung: die Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung, die Volksinitiative "200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)", die Volksinitiative "Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)" sowie das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung.

Zudem wird über zwei kantonale Vorlagen abgestimmt: die Aargauische Volksinitiative vom 24. April 2024 "Arbeit muss sich lohnen!" sowie die Aargauische Volksinitiative vom 18. September 2024 "Blitzerabzocke stoppen!".

Die Volksinitiative "200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)" will die Abgabe für Radio und Fernsehen für die Haushalte von heute jährlich 335 auf 200 Franken reduzieren und die Unternehmen gänzlich von der Abgabepflicht befreien. Die im Kantonsgebiet tätigen SRG-Medien erbringen einen wichtigen Service public und leisten damit – zusammen mit den privaten Medienunternehmen – einen entscheidenden Beitrag zum Funktionieren der direkten Demokratie beziehungsweise der demokratischen Prozesse. Es ist davon auszugehen, dass die aus der Initiative resultierende Halbierung der finanziellen Mittel auch zulasten einer qualitativ überzeugenden und quantitativ vielfältigen Lokal-, Regional- und Kantonalberichterstattung ginge. Der Aargauer Regierungsrat empfiehlt daher die Ablehnung der Vorlage.

Individualbesteuerung: 7 Mio. weniger Bundessteuer für den Kanton

Mit der Individualbesteuerung will der Bund die steuerliche Benachteiligung von verheirateten Paaren im Vergleich zu unverheirateten Paaren, die sogenannte "Heiratsstrafe", beseitigen. Der Regierungsrat des Kantons Aargau teilt dieses Ziel zwar grundsätzlich, erachtet das gewählte Verfahren jedoch als falsch. Der Systemwechsel würde ihres Erachtens zu neuen Ungleichheiten führen. Besonders Einverdienerehepaare und Familien mit tiefem Zweiteinkommen würden durch die Individualbesteuerung stärker belastet als heute, so der Regierungsrat.

Gleichzeitig entstehe ein hoher administrativer Mehraufwand für die Steuerpflichtigen. Wird die Individualbesteuerung eingeführt, entgingen dem Kanton Aargau durch seinen Anteil an der direkten Bundessteuer rund 7 Millionen Franken pro Jahr. Darüber hinaus müsste das gesamte Steuersystem grundlegend umgestellt werden, was für den Kanton Aargau und seine Gemeinden, je nach Ausgestaltung, massive Mindereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich zur Folge haben könne. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb die Ablehnung der Vorlage.

Der Regierungsrat lehnt die Initiative "Arbeit muss sich lohnen" ab, weil sie keinen Mehrwert bringt, dafür jedoch Mehraufwand bei den Gemeinden verursacht. Diese verfügen bereits heute über wirksame Instrumente, um unkooperatives Verhalten von Sozialhilfebeziehenden zu sanktionieren. Die bereits bestehenden Kürzungsmöglichkeiten sind einschneidend: Sie können bis zu 30 Prozent des Grundbedarfs betragen. Bei andauernder Weigerung kann die Sozialhilfe sogar ganz eingestellt werden. Diese Möglichkeiten erwiesen sich bereits heute als wirksame Mittel, schreibt die Regierung. Im Kanton Aargau sinkt die Sozialhilfequote seit dem Jahr 2017 kontinuierlich und lag im Jahr 2023 bei 1,7 Prozent (CH: 2,8 Prozent). Die Anzahl Dossier mit einem längeren Sozialhilfebezug (über zwei Jahre) ist seit 2018 um 16,6 Prozent gesunken. Die Initiative greift deshalb unnötigerweise in ein funktionierendes System ein.

Die Aargauische Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" verlangt, dass stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen künftig nur noch mit Bewilligung des Regierungsrats betrieben werden dürfen. Eine Bewilligung soll nur erteilt werden, wenn am Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht, andere Massnahmen erfolglos geblieben oder nicht möglich sind und sich dieses Defizit mit einer stationären Anlage wirksam reduzieren lässt. Zudem soll der Einsatz semistationärer Anlagen am gleichen Ort auf 72 Stunden beschränkt werden. Der Regierungsrat unterstützt die vorliegende Volksinitiative. Die von den Initiantinnen und Initianten vorgeschlagene Regelungen entspricht grundsätzlich den im Rahmen der letzten Änderung des Polizeigesetzes im Jahr 2023 aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses beantragten Bestimmungen – die damals vom Grossen Rat abgelehnt wurden. Der Regierungsrat erachtet diese Bestimmungen nach wie vor als sachgerecht.