18. Mai: Abstimmungsbüchlein zu den zwei Vorlagen publik

18. Mai: Abstimmungsbüchlein zu den zwei Vorlagen publik

Die aargauische Staatskanzlei hat das Abstimmungsbüchlein des Kantons Aargau für die kantonalen Abstimmungen vom 18. Mai publiziert. der Souverän stimmt an diesem Sonntag über die vom Grossen Rat beschlossene jüngste Steuergesetzvorlage sowie über die kantonale Lohngleichheits-Initiative ab.

Regierungsrat empfiehlt Steuergesetzrevision 2025 zur Annahme

Und das empfiehlt der Regierungsrat für den Abstimmungssonntag: Mit der vorliegenden Änderung des Steuergesetzes ("Steuergesetzrevision 2025") werden Steuern gezielt gesenkt. Neu können höhere Kinderabzüge und höhere Abzüge für Drittbetreuungskosten geltend gemacht werden. Für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten gilt ebenfalls neu ein deutlich höherer Abzug.

Ja-Komitee: Steuerreform entlastet Mittelstand, Familien und Werkplatz Aargau
Am 18. Mai stimmen die Aargauerinnen und Aargauer über die neuste Steuerreform ab. Ausgelöst wurde sie durch die Neuschätzung von Liegenschaften und die aufgrund eines Gerichtsurteils vom Grossen Rat auf 62 Prozent erhöhten Eigenmietwert. Diese kommenden Mehrbelastungen für die Haus- und Wohnungseigentümer und - eigentümerinnen spülen Kanton und Gemeinden nach

Weiter werden die Vermögenssteuern sowie die Gewinnsteuern für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen gesenkt. Die Revision entlastet die Steuerpflichtigen um jährlich rund 150 Millionen Franken (78 Millionen Kantonssteuern, 72 Millionen Gemeindesteuern). Die Steuergesetzrevision 2025 wird durch die Mehreinnahmen aus der bereits am 1. Januar 2025 in Kraft gesetzten Steuergesetzrevision Schätzungswesen (Liegenschaftsbewertung) finanziert. Sie ist eine zentrale Massnahme der Steuerstrategie 2022–2030, mit der sich der Kanton Aargau für alle Einkommens- sowie Vermögensstufen unter den zehn steuerlich attraktivsten Kantonen positionieren will.

Regierungsrat empfiehlt Initiative zu Lohngleichheit zur Ablehnung

Die Aargauische Volksinitiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!" wurde am 12. Juni 2024 mit 3'281 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert obligatorische Lohnanalysen bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden statt wie aktuell 100 sowie die Wiedereinführung einer kantonalen Fachstelle für Gleichstellung als Kontroll- und Meldestelle.

Steuerabstimmung 18. Mai - Nein-Komitee: “Mittelstand bezahlt Steuergeschenke”
Die Revision des Steuergesetzes im Kanton Aargau helfe praktisch nur den vermögenden Aargauerinnen und Aargauern. Das ist die zentrale Botschaft des Nein-Komitees mit Vertretern aus SP, Grünen, EVP und ArbeitAargau, das die kantonale Vorlage im Aargau am 18. Mai an der Urne bodigen will. Wenn alles nach Plan laufe, habe

Der Regierungsrat unterstützt die verfassungsmässige Gleichstellung von Frau und Mann, lehnt die Initiative jedoch ab. Er plädiert für schweizweit einheitliche Regelungen zur Lohnanalyse, da kantonale Unterschiede die Umsetzung für Unternehmen mit mehreren Standorten erschweren. Zudem hat sich im Kanton Aargau die dezentrale Verantwortung für die Gleichstellung ohne zentrale Fachstelle bewährt.