18. Mai: Abstimmungsbüchlein zu den zwei Vorlagen publik

Die aargauische Staatskanzlei hat das Abstimmungsbüchlein des Kantons Aargau für die kantonalen Abstimmungen vom 18. Mai publiziert. der Souverän stimmt an diesem Sonntag über die vom Grossen Rat beschlossene jüngste Steuergesetzvorlage sowie über die kantonale Lohngleichheits-Initiative ab.
Regierungsrat empfiehlt Steuergesetzrevision 2025 zur Annahme
Und das empfiehlt der Regierungsrat für den Abstimmungssonntag: Mit der vorliegenden Änderung des Steuergesetzes ("Steuergesetzrevision 2025") werden Steuern gezielt gesenkt. Neu können höhere Kinderabzüge und höhere Abzüge für Drittbetreuungskosten geltend gemacht werden. Für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten gilt ebenfalls neu ein deutlich höherer Abzug.

Weiter werden die Vermögenssteuern sowie die Gewinnsteuern für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen gesenkt. Die Revision entlastet die Steuerpflichtigen um jährlich rund 150 Millionen Franken (78 Millionen Kantonssteuern, 72 Millionen Gemeindesteuern). Die Steuergesetzrevision 2025 wird durch die Mehreinnahmen aus der bereits am 1. Januar 2025 in Kraft gesetzten Steuergesetzrevision Schätzungswesen (Liegenschaftsbewertung) finanziert. Sie ist eine zentrale Massnahme der Steuerstrategie 2022–2030, mit der sich der Kanton Aargau für alle Einkommens- sowie Vermögensstufen unter den zehn steuerlich attraktivsten Kantonen positionieren will.
Regierungsrat empfiehlt Initiative zu Lohngleichheit zur Ablehnung
Die Aargauische Volksinitiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!" wurde am 12. Juni 2024 mit 3'281 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert obligatorische Lohnanalysen bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden statt wie aktuell 100 sowie die Wiedereinführung einer kantonalen Fachstelle für Gleichstellung als Kontroll- und Meldestelle.

Der Regierungsrat unterstützt die verfassungsmässige Gleichstellung von Frau und Mann, lehnt die Initiative jedoch ab. Er plädiert für schweizweit einheitliche Regelungen zur Lohnanalyse, da kantonale Unterschiede die Umsetzung für Unternehmen mit mehreren Standorten erschweren. Zudem hat sich im Kanton Aargau die dezentrale Verantwortung für die Gleichstellung ohne zentrale Fachstelle bewährt.