Grossratskommission befürwortet grossmehrheitlich Energiegesetz-Änderungen - mit Anpassungen

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr Energie und Raumordnung (UBV) des Aargauer Grossen Rats unterstützt laut Mitteilung mit grosser Mehrheit die vom Regierungsrat in zweiter Beratung vorgeschlagene Anpassung des kantonalen Energiegesetzes an die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014). Der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens oberhalb der Gemeinde Uerkheim bleibt in der Kommission UBV unbestritten.

In seinem Entwurf zur Umsetzung der von den Kantonen gemeinsam erarbeiteten Mustervorschriften für Gebäude im Energiebereich nimmt der Regierungsrat die unbestrittenen Elemente der im Jahr 2020 von der Bevölkerung abgelehnten Revision des Energiegesetzes auf. Auf Vorgaben zur Eigenstromproduktion und weiteren Anforderungen, die im Jahr 2020 zur Ablehnung des damals vorgelegten Entwurfs an der Urne geführt haben könnten, wird verzichtet.

Keine Sanierungspflicht von 15 Jahren für Elektroboiler

Die Kommission UBV stimmt der Teilrevision des Energiegesetzes grundsätzlich mit grosser Mehrheit zu. Der Antrag, auf die Meldepflicht beim Ersatz einer Heizung oder eines Elektroboilers zu verzichten, scheiterte in der Kommission UBV. Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge für eine Sanierungspflicht innerhalb von 15 Jahren für rein elektrisch beheizte Boiler oder für einen höheren Anteil erneuerbarer Energie am massgebenden Bedarf nach dem Einbau einer neuen Heizung. Einzig der Antrag auf Verzicht auf die vom Regierungsrat vorgeschlagene Pflicht zur Automation von Gewerbe- und Industriegebäuden fand in der Kommission UBV eine Mehrheit.

Hochwasserschutz für die Gemeinde Uerkheim

Uerkheim ist in den letzten Jahren immer wieder Opfer von Hochwasserereignissen geworden. Mit dem Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens und einem Teilausbau der Uerke im Dorf soll das Siedlungsgebiet von Uerkheim künftig besser geschützt werden. Gleichzeitig sind an der Uerke und am Katzenhaldenbächli Revitalisierungsmassnahmen geplant. Von den Realisierungskosten von insgesamt gut 12 Millionen Franken entfällt rund ein Drittel auf den Kanton. Daneben tragen der Bund, die Gemeinde Uerkheim und die Aargauische Gebäudeversicherung zur Finanzierung des Projekts bei, 550'000 Franken sollen aus der Strassenkasse beigesteuert werden. Die Mitglieder der Kommission UBV stimmen dem Kredit einstimmig zu.

Die Geschäfte werden voraussichtlich im April 2024 im Grossen Rat behandelt.