SP und Grüne fordern eine umweltfreundliche Nationalbank

SP und Grüne fordern eine umweltfreundliche Nationalbank
Die Nationalbank soll umweltfreundlich investieren, fordern SP und Grüne.

Die Fraktionen von SP (Sprecherin Mia Jenni, Obersiggenthal) fordern mit einer am 26. März eingereichten Motion eine Positionierung der Aargauer Kantonsregierung für eine umweltfreundliche Nationalbank (SNB). Sie soll Forderungen der SNB-Klimaaktionäre unterstützen

Der Aargauer Regierungsrat wird aufgefordert, im Namen des Aktionärs Kanton Aargau, die eingereichten Anträge der Aktionärinnen und Aktionäre der Koalition "unsere SNB" zu Klima- und Umweltthemen an den Generalversammlungen der SNB anzunehmen und die Forderungen der Anträge öffentlich zu unterstützen, fordern die beiden Fraktionen.

Dazu gehört etwa die Forderung nach einer Berichterstattung der SNB über nichtfinanzielle Belange, u. a. über Umweltbelange und Klimaziele sowie über die verursachten Treibhausgasemissionen.

Die beiden Fraktionen beantragen ergänzend explizit auch Angaben, dass und inwiefern die Geld-, Währungs- und Anlagepolitik der SNB im Gesamtinteresse des Landes erfolgt. Die Rechenschafts- bzw. Informationspflicht soll mit Blick auf das Gesamtinteresse des Landes explizit auch Angaben umfassen, inwiefern und mit welchen Zielen und Massnahmen die SNB bei der Führung der Geld-, Währungs- und Anlagepolitik das öffentliche Interesse an der Begrenzung der Erderwärmung auf 1.5°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau und an dem Erhalt der Biodiversität mitberücksichtigt.

1 SR 951.11. 2 SR 220. 3 SR 221.434. 4 Vgl. Der Bundesrat, Die Schweizerische Nationalbank und die Nachhaltigkeitsziele der Schweiz, Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.3012 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats vom 24. Februar 2020, 26. Oktober 2022, S. 44, abrufbar unter https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/73603.pdf. 5 «Explizit» hier und im weiteren Text soll hervorheben, dass die im Anhang aufgelisteten Aktionärinnen und Aktionäre der Auffassung sind, dass das beantragte Vorgehen bereits unter dem geltenden Recht möglich wäre, aber in der Praxis nicht so umgesetzt wird. 2 von 3 Anlagepolitik das öffentliche Interesse an der Begrenzung der Erderwärmung auf 1.5°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau und an dem Erhalt der Biodiversität mitberücksichtigt. Themenbereich 2: Aufsichtsverantwortung Aufsichtsverantwortung – Klimabedingte finanzielle Risiken und Klimaschutz Anträge der Generalversammlung an den Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung zur Änderung des NBG (Art. 36 Bst. f NBG): • Wir beantragen, dass die Generalversammlung eine Änderung des NBG insofern beantragt, als Art. 42 NBG explizit vorsehen soll, dass der Bankrat bei der Aufsicht über die Geschäftsführung der Nationalbank zu überwachen hat, dass klimabedingte finanzielle Risiken zur Gewährleistung der Finanz- und Preisstabilität umfassend ermittelt und berücksichtigt werden6 . • Wir beantragen, dass die Generalversammlung eine Änderung des NBG insofern beantragt, als Art. 42 NBG explizit vorsehen soll, dass der Bankrat bei der Aufsicht über die Geschäftsführung der Nationalbank zu überwachen hat, dass bei der Führung der Geld-, Währungs- und Anlagepolitik das Ziel, die Erderwärmung auf 1.5°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen, als im Gesamtinteresse des Landes mitberücksichtigt wird. Aufsichtsverantwortung – Naturbezogene finanzielle Risiken und Erhalt der Biodiversität Anträge der Generalversammlung an den Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung zur Änderung des NBG (Art. 36 Bst. f NBG): • Wir beantragen, dass die Generalversammlung eine Änderung des NBG insofern beantragt, als Art. 42 NBG explizit vorsehen soll, dass der Bankrat bei der Aufsicht über die Geschäftsführung der Nationalbank zu überwachen hat, dass Biodiversitäts- und andere naturbezogene finanzielle Risiken zur Gewährleistung der Finanz- und Preisstabilität umfassend ermittelt und berücksichtigt werden. • Wir beantragen, dass die Generalversammlung eine Änderung des NBG insofern beantragt, als Art. 42 NBG explizit vorsehen soll, dass der Bankrat bei der Aufsicht über die Geschäftsführung der Nationalbank zu überwachen hat, dass bei der Führung der Geld-, Währungs- und Anlagepolitik das Ziel, die Biodiversität zu erhalten, als im Gesamtinteresse des Landes mitberücksichtigt wird. Themenbereich 3: Gouvernanz Neuorganisation des Direktoriums Anträge der Generalversammlung an den Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung zur Änderung des NBG (Art. 36 Bst. f NBG): • Wir beantragen, dass die Generalversammlung eine Änderung des NBG insofern beantragt, als das Direktorium neu mit mehr als 3 Mitgliedern zu besetzen ist (vgl. Art. 43 Abs. 1 NBG), und 6 Zu diesem Zweck müssen zentrale Elemente für die Ermittlung klimabedingter und naturbezogener finanzieller Risiken erfüllt werden, wie die Verwendung zukunftsorientierter, wissenschaftlich fundierter Klima- und Biodiversitätsszenarien, die Berücksichtigung sowohl von Transitions- als auch von physischen Risiken und die Berücksichtigung des Klima-Natur-Nexus, wie dies von der NGFS, einer Organisation, der die SNB angehört, entwickelt wurde. Vgl. NGFS, Nature-related Financial Risks: a Conceptual Framework to guide Action by Central Banks and Supervisors, September 2023, abrufbar unter https://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjDtbaotpKFAxXy_AIHHTSWBsMQFnoECBIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.ngfs.net%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fmedias%2Fdocuments%2Fngfs_conceptual-framework-on-nature-related-risks.pdf&usg=AOvVaw1IqK4NhbuEvpy-wzD9IAya&opi=89978449 3 von 3 dass die Voraussetzungen für Direktoriumsmitglieder sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach Art. 44 Abs. 1 und Abs. 3 NBG ausgeweitet werden, so dass nicht nur ausgewiesene Kenntnisse in Währungs-, Bank- und Finanzfragen entscheidend sind, sondern auch Kenntnisse in den Bereichen Klima und Umwelt relevant sein können. Neuorganisation des Bankrats Anträge der Generalversammlung an den Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung zur Änderung des NBG (Art. 36 Bst. f NBG): • Wir beantragen, dass die Generalversammlung eine Änderung des NBG insofern beantragt, als Art. 40 Abs. 2 NBG dahingehend zu ergänzen ist, dass (über die Landes- und Sprachregionen hinausgehend) auf eine ausgewogene Zusammensetzung des Bankrats zu achten ist. Namentlich sollen im Bankrat auch Persönlichkeiten mit ausgewiesenen Kenntnissen in den Bereichen Klima und Umwelt vertreten sein. Schaffung eines wissenschaftlichen Beirates Anträge der Generalversammlung an den Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung zur Änderung des NBG (Art. 36 Bst. f NBG): • Wir beantragen, dass die Generalversammlung eine Änderung des NBG insofern beantragt, als Art. 33 NBG inklusive der Einfügung eines neuen Abschnittes zum 5. Kapitel dahingehend zu ergänzen ist, als die Organe der Nationalbank neu auch einen wissenschaftlichen Beirat umfassen sollen. Der wissenschaftliche Beirat soll die Nationalbank bei der Beurteilung der Gesamtinteressen des Landes (Art. 5 Abs. 1 NBG) beraten, namentlich in Bezug auf Fragestellungen, die die Klima- und Umweltwissenschaften sowie die Ethik betreffen. In den wissenschaftlichen Beirat sollen Persönlichkeiten mit ausgewiesenen Kenntnissen aus verschiedenen Bereichen der Wissenschaft, inklusive der Klima- und Umweltwissenschaften, gewählt werden können. Begründung: Wir nähern uns mit rasantem Tempo der in Paris festgelegten 1.5-Grad-Grenze. Die letzten Monate waren geprägt von Notstandserklärungen in Chile und Spanien wegen verheerenden Waldbränden und Dürren, während bereits 2023 das heisseste, je gemessene Jahr war. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist eine der grössten institutionellen Anlegerinnen der Welt, liegt aber in Umweltratings wie der Green Central Banking Scorecard jeweils weit hinter anderen europäischen Zentralbanken zurück. Auch zeigt ein kürzlich erschienener Bericht, dass die SNB über sieben Milliarden Franken in Firmen investiert, welche die besonders umweltschädliche Frackingtechnologie zur Erdgasgewinnung einsetzen. In einigen Schweizer Kantonen ist Fracking verboten oder ein Verbot ist geplant. Im Pariser Abkommen wurde nicht nur die maximale Erhitzung festgelegt, sondern auch, dass alle Finanzflüsse mit diesem Klimaziel vereinbar sein müssten. Dies fordern nun auch die Aktionärinnen und Aktionäre der SNB-Koalition ein (dazu gehören unter anderem der WWF, Campax, Fossil Free Schweiz und Greenpeace). Sie haben dafür drei Anträge an der Generalversammlung der SNB eingereicht und angekündigt, diese im gleichen Wortlaut auch in den folgenden Jahren einzureichen. Die Anträge fordern mehr Transparenz, mehr Verantwortung vonseiten des Bankrates in Bezug auf Klima- und Umweltthemen und eine Erweiterung der personellen Kompetenzen in wichtigen Gremien der SNB. Der Inhalt der Anträge liegt im Kompetenzbereich der SNB-Generalversammlun