Pfisterer will Bussenkompetenz des Gemeinderates im Baugesetz auf mindestens 10'000 Franken anheben

Pfisterer will Bussenkompetenz des Gemeinderates im Baugesetz auf mindestens 10'000 Franken anheben
Lukas Pfisteter, Grossrat FDP und Motionssprecher. Foto: ZVG

Mit einer am 26. März 2024 eingereichten Motion verlangen Lukas Pfisterer (FDP, Aarau, Sprecher), Patrick Gosteli (SVP, Böttstein9, Rolf Walser (SP, Aarburg) und Roland Kuster (Mitte, Wettingen) eine Anpassung der Bussenkompetenz des Gemeinderates im Strafverfahren nach Baugesetz. Angesichts der Unterzeichnenden aus den vier grösten Parteien (Gosteli ist zudem Präsident des Gemeindeammännerverbandes) kann die Motion als überparteilich abgestützt gelten.

Der Regierungsrat wird demnach aufgefordert, die Bussenkompetenz des Gemeinderates von 2'000 gemäss Baugesetz auf mindestens 10'000.00 Franken zu erhöhen. Begründung: Bei Widerhandlungen gegen das Baugesetz, wie Bauen ohne Baubewilligung oder in Abweichung einer Baubewilligung, droht eine Busse bis zu 50'000 Franken. Bei Gewinnsucht kann die Busse auch höher ausfallen.

Zur Festlegung der Busse ist ein Strafverfahren gemäss BauG durchzuführen, heisst es weiter in der Motion. Dabei kann der Gemeinderat durch Strafbefehl Bussen bis 2'000 Franken aussprechen. Erachtet der Gemeinderat eine Busse von über 2'000 Franken als angemessen, beispielsweise bei einer schweren oder einer wiederholten Widerhandlung gegen das Baugesetz, muss er bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erheben. Er darf den Fall nicht mehr selbst entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft muss sich daraufhin der Sache annehmen und nach den Regeln der Strafprozessordnung (StPO) ein Strafverfahren einleiten. Die Bussenkompetenz des Gemeinderates von 2'000 ist sehr tief angesetzt, machen die Motionäre jetzt geltend. Eine abschreckende Wirkung hätten derart tiefe Bussen kaum, finden die vier Politiker. Das führe dazu, dass Gemeinderäte relativ bald eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen müssen. Die Bussenkompetenz des Gemeinderates sei daher zu erhöhen auf mindestens 10'000 Fanken, könne jedoch auch höher liegen, beispielsweise bei 20'000 Franken, so die Motionsforderung.

Mit einer Erhöhung der Bussenkompetenz des Gemeinderates könne der Gemeinderat vor Ort vermehrt Bussen aussprechen, "welche dem Unrecht entsprechen, insbesondere bei schweren oder bei wiederholten Widerhandlungen gegen das Baugesetz", argumentieren die Motionäre. Gleichzeitig werde die Staatsanwaltschaft von derartigen Fällen entlastet, und zwar umso mehr, als die Bussenkompetenz des Gemeinderates erhöht wird.

Nach Gemeindegesetz (GG) kann der Gemeinderat gemäss Polizeireglement Bussen bis 2'000 Franken aussprechen. Vorbehalten bleiben die Strafbestimmungen anderer Erlasse. Die Strafbestimmung von § 162 Abs. 2 BauG ist damit im Gemeindegesetz vorbehalten. Das Gemeindegesetz stehe einer Erhöhung im Baugesetz nicht entgegen, heisst es weiter: "Im Gegenteil, es könnte zusätzlich geprüft werden, ob der Bussenrahmen gemäss Gemeindegesetz nicht auch zu erhöhen ist."